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„Einmal kassieren – für immer verlieren“

Betrifft:

„Mehrheit will Klärwerksverkauf“ (NWZ vom 20. Juni):

Die Bürger bezahlen mit ihrer Abwassergebühr den Bau, Betrieb und die Unterhaltung des Kanalnetzes einschließlich Kläranlage. Aus der Abwassergebühr werden daher Kredite für vorangegangene Investitionen getilgt, und die geschaffenen Werte über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Da die Gemeinde nicht verpflichtet ist, die Abschreibung für neue Investitionen zu verwenden, spült der Abschreibungsanteil an der Kanalgebühr jährlich eine nicht unerhebliche Menge „Euronen“ in den Verwaltungshaushalt.

Unsere Bürgermeisterin Elke Szepanski sollte sich vor Augen halten, dass nicht nur das Gehalt eines Teils ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gemeinde, sondern auch ihr eigenes zu einem nicht unerheblichen Anteil aus der Abwassergebühr finanziert wird. Diese Gehaltsanteile werden auf Grund chronischem kommunalen Finanzmangel in der Regel sehr großzügig bemessen.

Ich kann mir weder vorstellen, dass unsere Bürgermeisterin zukünftig auf einen Teil Ihres Gehaltes verzichten wird, noch dass Verwaltungsmitarbeiter entlassen werden, da jetzt neben den fehlenden Einnahmen für ihre Gehälter auch keine bzw. weniger Arbeit mehr da ist.

Bürgermeisterin und Politik sollte den Bürgern klar vor Augen führen wie hoch die Einnahmeausfälle sein werden und wie diese aufgefangen werden sollen. Was nützt eine stabile Kanalgebühr, wenn im Gegenzug andere Abgaben erhöht werden?

Ein Punkt ist mir noch sehr wichtig. Abwassergebühren müssen kostendeckend sein. Laut Aussage des CDU-Ratsherrn Büsselmann im NWZ -Artikel sind diese jedoch zweckentfremdet worden. Ich fordere die Verwaltung hiermit zur Offenlegung des Anteiles der zweckentfremdeten Abwassergebühren und deren Rückzahlung an die Bürger in der Gemeinde Hatten auf.

Detlef Haarstick

Hatten
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