Landkreis Oldenburg - 2,72 Prozent seiner Fläche muss der Landkreis Oldenburg für Windkraftanlagen ausweisen – bei derzeit etwa 1,3 bis 1,4 Prozent muss die Fläche also in etwa verdoppelt werden. Das werde für die Bürger mit Sicherheit noch eine Umstellung werden, so Baudezernentin Eva-Maria Langfermann beim Pressegespräch. Um möglichst frühzeitig die Bürgerinnen und Bürger mitzunehmen, stellt der Kreis aktuell die bislang erarbeiteten Pläne bei mehreren Terminen (siehe Infobox) öffentlich vor.
Keine „Verspargelung“
Der Kreis folgt mit der Planung einem Gesetzesentwurf des Landes Niedersachsen, basierend auf dem „Wind-an-Land“-Gesetz des Bundes. Um eine „Verspargelung“ zu vermeiden, steuert der Landkreis die Windkraftplanung über das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP). „Wir sehen uns auch in Verantwortung des Naturparks Wildeshauser Geest“, nannte Langfermann als einen der Gründe. So wolle der Kreis auch keine Landschaftsschutzgebiete beplanen, obwohl es derzeit noch rechtlich möglich wäre, wie das Beispiel Hohenbökener Moor zeigt. „Wir werden keine gemeindliche Planung verhindern“, stellte sie aber auch klar.
Vier öffentliche Info-Veranstaltungen hat die Kreisverwaltung geplant, um interessierten Einwohnerinnen und Einwohnern den aktuellen Arbeitsentwurf mit den Potentialflächen für Windenergie im Landkreis Oldenburg vorzustellen. Der erste Termin in Sandkrug in dieser Woche sei mit 70 bis 80 Gästen gut besucht gewesen, so Baudezernentin Eva-Maria Langfermann.
Die weiteren Termine: Donnerstag, 15. Februar, 18 Uhr in Ganderkesee, Aula des Gymnasiums, Am Steinacker 12; Mittwoch, 21. Februar, 18 Uhr in Wardenburg, Mensa der IGS, Am Everkamp 1; Mittwoch, 28. Februar, 18 Uhr in Harpstedt, Aula der Oberschule, Schulstraße 14.
Für eine bessere Planung bittet der Landkreis um Anmeldungen unter der E-Mail-Adresse inforrop.wind@oldenburg-kreis.de. Wer Fragen zum Thema hat, erreicht die Kreisverwaltung unter Tel. 04431/85-657 oder per E-Mail an dennis.heyne@oldenburg-kreis.de.
Mit den im derzeitigen Entwurf eingeplanten Flächen erreiche man 2,73 Prozent. Um die potenziellen Standorte für Windkraft zu ermitteln, nutzte die Kreisverwaltung einen eigens erstellten Kriterienkatalog, erläuterte Regionalplaner Paul Eberhardt das Vorgehen. Dazu gehören die Bereiche Wohnnutzung und gemeindliche Planung, Infrastruktur sowie Natur und Umwelt. Allein durch die einzuhaltenden Abstände zu Wohnbebauung von 575 Metern sind viele Bereiche herausgefallen.
„Wenn wir die Abstände noch weiter erhöhen, geht uns der Platz aus“, machte Eberhardt deutlich. Hinzu kommen Abstände zu Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, Gleisen, Hochspannungsleitungen, Naturschutzgebieten, Vogelschutzgebieten und mehr. Große Gebiete tun sich durch die Kriterien beispielsweise in der Gemeinde Hude oder der Samtgemeinde Harpstedt auf. Der Kreistag muss das RROP beschließen, bevor es in die öffentliche Auslegung geht.
Pläne online
Das soll voraussichtlich im Oktober geschehen. Dann sind auch Stellungnahmen von Bürgern möglich. Um eine möglichst große Zustimmung zu erreichen, habe die Kreisverwaltung bereits vorab viele Gespräche geführt und die Kommunen eingebunden, so Langfermann. Auch während der öffentlichen Termine sei man für Fragen und Anregungen offen. Sobald das RROP durch das Amt für regionale Landesentwicklung genehmigt ist, könnten Projektierer loslegen – damit rechnet die Baudezernentin erst ab 2026.Wer sich für die Pläne interessiert, findet die Präsentation der Kreisverwaltung inklusive Kriterienkatalog und dem Arbeitsentwurf der Windpotenzialflächen auf der Internetseite des Landkreises.
