Großenkneten - In den Fachausschüssen der Gemeinde Großenkneten wird momentan der Entwurf des Haushalts 2024 beraten. In dem Zusammenhang kommen auch Anträge der Parteien auf den Tisch. Abgelehnt wurde im Schul- und Sportausschuss ein Antrag der FDP-Fraktion zur Übernahme der Beiträge für Sportvereine in 2024 – also Ahlhorner SV, TV Ahlhorn, TSV Großenkneten, FC Huntlosen und TV Huntlosen. Damit folgte die Ausschussmehrheit dem Vorschlag der Gemeindeverwaltung. Sie hatte einen durchschnittlichen Monatsbeitrag von 4,80 Euro für Kinder und Jugendliche ermittelt. Die Gemeindeverwaltung bezeichnete die monatliche Belastung für Familien im Verhältnis zum Sportangebot als gering. Die Sportvereine würden durch die kostenfreie Nutzung der Sporthallen und Sportplätze inklusive der damit verbundenen Instandhaltungs- und Bewirtschaftungskosten bereits enorm unterstützt. Eine Übernahme der Vereinsbeiträge für die fünf Clubs könne Begehrlichkeiten anderer Vereine wecken. Darüber hinaus würden die Vereine im Rahmen der Sportförderrichtlinien unterstützt. Weitere Sporteinrichtungen wie die Lehrschwimmhalle und die Rundlaufbahn stünden allen Bürgern kostenlos zur Verfügung. Bürger, die Sozialhilfe erhalten, könnten einen Antrag auf Übernahme der Vereinsbeiträge beim Landkreis Oldenburg stellen.
Die FDP-Fraktion hatte ihren Antrag damit begründet, dass die Corona-Pandemie bei Kindern und Jugendlichen deutliche Spuren hinterlassen habe. Dazu hätten auch das Verbot sportlicher Aktivitäten und geschlossene Sportstätten beigetragen. Bei Mädchen und Jungen sei dadurch eine erkennbare Bewegungsarmut zu verzeichnen. Mit der Übernahme der Vereinsbeiträge für das Jahr 2024 durch die Gemeinde will die FDP einen Anreiz für mehr Bewegung schaffen. „Unser Anreiz muss es sein, die Menschen durch lukrative Angebote den (Wieder-)Einstieg in den Sport zu ermöglichen“, erklärte die FDP.Einen weiteren Antrag legte die Gruppe Grüne-KA-Lahrmann vor. Sie beantragte, die Sportförderung aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen um 5000 Euro pro Jahr zu erhöhen – aufgeteilt für Zuwendungen nach den Sportförderrichtlinien und für Bewirtschaftungskosten. Derzeit liegt diese Form der Sportförderung durch die Gemeinde bei jährlich 54 000 Euro. Der Schul- und Sportausschuss unterstützte diesen Antrag einstimmig. Der Ausschuss für Jugend, Ordnung und Soziales lehnte hingegen einen anderen Antrag der Gruppe Grüne-KA-Lahrmann ab. Sie hatte beantragt, die europäisch ausgerichtete Jugendarbeit im Blockhaus Ahlhorn mit 20 000 Euro zu unterstützen. Die Ratsgruppe hatte den Antrag mit der Bedeutung der Begegnung von Jugendlichen aus verschiedenen europäischen Ländern und der Arbeit an einem gemeinsamen Wertegerüst begründet. Nach Darstellung des Ersten Gemeinderates Horst Looschen begrüßt die Gemeinde Großenkneten die Arbeit des Blockhauses Ahlhorn und „findet sie richtig toll“. Doch die Einrichtung solle zunächst andere Fördermöglichkeiten von Bund, Land und Kreis nutzen. Looschen verwies darauf, dass nicht die Gemeinde, sondern der Landkreis Oldenburg der Träger des im vergangenen Jahr wiedereröffneten Jugendbildungs-, Freizeit- und Tagungshauses an den Ahlhorner Fischteichen ist.Ein weiterer Antrag kam von der CDU-Fraktion. Sie beantragte, den Bau oder die Erweiterung von Dorfgemeinschaftshäusern zu fördern. Hintergrund ist die Schließung des Gasthauses Meyer in Huntlosen. Dort fehlt es Vereinen und Gruppen an einem Treffpunkt. Feuerwehr, Schützenverein, FC Huntlosen und die Firma Kornkraft stellen zwar ihre Räume mehr oder weniger zur Verfügung, aber als Dauerlösung wird das vielfach nicht angesehen. Der Jugend-, Ordnungs- und Sozialausschuss votierte einstimmig dafür, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Erweiterungen, Instandsetzungen und Neubauten von Dorfgemeinschaftshäusern mit bis zu 25 Prozent der nachgewiesenen Kosten zu fördern. Dabei muss die Gesamtfinanzierung sichergestellt sein. Ab einem Zuschussbetrag von 10 000 Euro muss der Antrag der Politik zur Beratung vorgelegt werden. Zuschüsse für laufende Kosten sind nicht vorgesehen, eine Beteiligung an den Beiträgen zur Wohngebäudeversicherung aber wohl. Ein Anspruch auf eine Förderung wird ausgeschlossen.
