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Gemeinde hat 90 Prozent der Anträge bewilligt So läuft die Notbetreuung in den Kitas

Ganderkesee - Mit großem Aufwand hat der Fachdienst Kindertagesstätten im Ganderkeseer Rathaus in den vergangenen zwei Wochen die Notbetreuung in Krippen, Kindergärten und Horten organisiert. Für die kommunalen Einrichtungen sind laut Verwaltung seit dem 7. Januar rund 1300 Anfragen von Eltern für eine Notbetreuung ihrer Kinder eingegangen – allein 770 davon per E-Mail.

Alle Anträge bearbeitet

Daniela Nienaber übernimmt Leitung im „Spatzennest“

Mit Daniela Nienaber hat die Kindertagesstätte „Spatzennest“ in Schierbrok seit Jahresbeginn eine neue Leiterin. Die 44-Jährige aus Ganderkesee war zu-vor in verschiedenen Einrichtungen in der Stadt Delmenhorst tätig und freut sich nun über die neue Aufgabe.

Eine Ausbildung zur staatlich geprüften Sozialassistentin hat Daniela Nienaber von 1993 bis 1995 an der Berufsfachschule Sozialassistenz in Delmenhorst absolviert. Anschließend begann sie eine Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin in Vechta, die sie 1997 abschloss.

Als Erzieherin war Daniela Nienaber fast 14 Jahre im Kindergarten St. Stephanus in Delmenhorst tätig, bevor sie als Gruppenleitung zum Kindergarten Stadtmitte wechselte. Von dort aus bewarb sie sich für die Stelle in ihrer Heimatgemeinde Ganderkesee.

Die Kindertagesstätte „Spatzennest“ liegt auf demselben Gelände wie der Hort und die Grundschule Schierbrok. Es gibt dort zwei Kindergarten- und eine Krippengruppe. Insgesamt können in der Einrichtung bis zu 65 Kinder betreut werden.

Mittlerweile sind alle vollständig eingereichten Anträge bearbeitet. Dafür wurde das Team kurzfristig personell verstärkt und es wurde teils auch am Wochenende gearbeitet. „Wenn Eltern aufgrund der Kürze der Zeit die Unterlagen und Nachweise nicht vollständig vorlegen konnten, um einen Platz für ihr Kind zu bekommen, wurde zunächst für die ersten beiden Tage zugunsten der Eltern die Entscheidung für eine Notbetreuung getroffen“, erläutert Fachdienstleiterin Karen Becker. „Jedes Kind, für das die Eltern eine Betreuung benötigten und wofür sie sich mit der Gemeinde in Verbindung gesetzt hatten, wurde auch an den ersten beiden Tagen betreut.“

Letztlich gingen 275 Anträge auf Notbetreuung bei der Gemeindeverwaltung ein. Davon seien rund 90 Prozent bewilligt und lediglich 2,5 Prozent abgelehnt worden, teilt Gemeindesprecher Hauke Gruhn mit. 15 Anträge waren zuletzt noch offen – etwa, wenn Unterlagen noch nicht oder nur unvollständig wieder vorlagen. Weitere fünf Anträge wurden zurückgezogen.

Nicht alle Plätze belegt

Insgesamt sind bisher rund 66 Prozent der Notbetreuungsplätze in den Krippengruppen, 65 Prozent in den Kindergartengruppen und 44 Prozent in den Hortgruppen belegt. „In einigen Gruppen sind die Notbetreuungsplätze jedoch bereits komplett vergeben“, betont Becker. Viele Informationen hätten erst kurz vor Beginn der Notbetreuung zur Verfügung gestellt werden können, da die neue Corona-Verordnung des Landes noch nicht vorgelegen habe. „Daher waren anfangs einige Eltern verständlicherweise recht angespannt. Wir sind froh, dass wir jetzt in den meisten Fällen weiterhelfen konnten“, sagt Karen Becker.

Hauke Gruhn weist darauf hin, dass vor einem Antrag auf Notbetreuung sämtliche anderen Möglichkeiten ausgeschöpft werden müssen. Ein Rechtsanspruch auf einen Notbetreuungsplatz bestehe nicht. Als Grundsatz gelte, dass die Kindertageseinrichtungen zugunsten des Infektionsschutzes geschlossen seien und die Betreuung auf das notwendige und epidemiologisch vertretbare Maß zu begrenzen sei.

Die Notbetreuung ist für Kinder gedacht, bei denen mindestens ein Elternteil in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist. Ferner spielt eine Rolle, ob Unterstützungsbedarf besteht und ob die Kinder zum kommenden Schuljahr schulpflichtig werden. Das gilt für Kinder, die mit dem Beginn des Schuljahres das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum 30. September vollenden werden. Auch in besonderen Härtefällen, etwa bei drohender Kindeswohlgefährdung, ist eine Notbetreuung möglich.

An Schulen wenden

Eltern von Schulkindern sollten sich wegen der Notbetreuung direkt an ihre Schulen wenden. Sollen Hortkinder nachmittags betreut werden, muss die Notbetreuung gesondert bei der Gemeinde beantragt werden. „Es reicht nicht aus, eine Notbetreuung für vormittags beantragt zu haben“, erläutert Karen Becker.

Die Notbetreuung in den Krippen und Horten wird laut Gruhn tagesgenau abgerechnet. Die Abrechnung könne sich aufgrund der Platzvergabe fürs neue Kitajahr jedoch bis in den späten Frühling verzögern. Der Besuch der Kindergartengruppen ist kostenlos. Die Verpflegungskosten werden dort wie in allen Einrichtungen ebenfalls „spitz“ abgerechnet.

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