Gemeinde Hatten - Wichtige Informationen und kontroverse Meinungen sind bei einer CDU-Informationsveranstaltung zum Thema Ganztagsschule ausgetauscht worden. Landrat Dr. Christian Pundt referierte über die rechtlichen und formellen Voraussetzungen von Ganztagsschulen. Klar wurde, dass es zur Erfüllung des Rechtsanspruchs ab dem Schuljahr 2026/2027 nicht unbedingt eine Ganztagsschule sein muss. Dennoch gibt es ihn, den Rechtsanspruch. Dieser erfüllt sich auch in anderen Betreuungsformen wie einem Hort oder der nachschulischen Betreuung.
Rechtlich festgelegt ist, jedes Kind in der Grundschule hat einen Betreuungsanspruch von acht Stunden am Tag an fünf Tagen in der Woche inklusive der Schulzeit. Drei Formen der Ganztagsschule kommen in Frage. Der offene, freiwillige Ganztag: Hier entscheiden die Eltern, ob und für welche drei Tage sie ihr Kind anmelden möchten. Der teilgebundene Ganztag: Er setzt zwei Tage verpflichtende Teilnahme voraus. Die gebundene Ganztagsform: Sie sieht an allen Tagen in der Woche eine verpflichtende Teilnahme vor. Laut Statistik entscheiden sich etwa 78 Prozent der Eltern derzeit für eine offene Ganztagsschulform. An der Ausgestaltung der Ganztagsschule sind neben Lehrkräften, Schulgremien, dem Schulträger und Eltern auch Kooperationspartner wie z. B. Vereine, Musikschulen, Feuerwehr und Rettungswesen sowie Privatpersonen zu beteiligen.
Kein Bildungsgewinn
Neben den rechtlichen Informationen referierte Entwicklungspsychologin und Erziehungswissenschaftlerin Dr. Erika Butzmann über die sozialen, emotionalen und intellektuellen Auswirkungen auf Grundschulkinder in einer Ganztagsschule. Sie stellte unterschiedliche Studien vor und berichtete aus ihrer langjährigen Praxis. Die Studienergebnisse zeigten für die meisten Kinder keinen zusätzlichen Bildungsgewinn. Aus entwicklungspsychologischer Sicht sieht Butzmann Bindungsstörungen bei den Kindern, da diese zu früh und zu lange von den Eltern getrennt sind. Insbesondere Erst- und Zweitklässler seien durch zu viele Bildungsangebote überfordert.
Ihrer Meinung nach geht es bei dem Rechtsanspruch nur um die Belange der Erwachsenen und nicht um die Kinder. Die Vereinbarkeit von Schule und Beruf dürfe nicht zu Lasten der Kinder gehen, so die Referentin. Aus ihrer Sicht werden viele Kinder durch den permanenten Bildungsanspruch in ihrer persönlichen Entwicklung gebremst und durch die Ausweitung der Nachmittagsbetreuung überfordert. Ihr Anliegen ist es, den Ganztag nicht nur sächlich zu planen, sondern auch die entwicklungspsychologische Bedeutung für die Kinder zu berücksichtigen.
CDU: Eltern einbinden
Die Fraktion der CDU Hatten, vertreten durch die Schulausschussmitglieder Bernhard Collin, Corinna Hagen und Nicole Angele, sehen nach eigenen Angaben ganz klar die Wichtigkeit, die Eltern in den Entscheidungsprozess rechtzeitig einzubinden. Neben den rechtlichen Voraussetzungen, die zu beachten sind, würden die nächsten Jahre viele Investitionsentscheidungen erfordern. Die Grundschulstandorte müssten saniert oder neu gebaut und auch für den Rechtsanspruch fit gemacht werden. „Das bedeutet viel Geld zu investieren und auch den Fachkräftemangel zu reduzieren und im besten Fall zu beheben“, so die Initiatoren der Veranstaltung.
