Großenkneten/Hannover - Immer wieder ist das Erdgasfeld Hengstlage zwischen Wardenburg und Großenkneten (Landkreis Oldenburg) in den vergangenen Jahren in die Schlagzeilen geraten: Weil es in dem Gebiet mehrfach zu leichten Erdbeben gekommen ist und weil sich dort seit Jahren der Boden senkt.

Aus Sicht der Grünen im niedersächsischen Landtag ist die seit den 1960er Jahren bei Hengstlage betriebene Erdgasförderung ursächlich für die Bodenbewegungen. Auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Imke Byl und Susanne Menge teilte das Landeswirtschaftsministerium jetzt mit, dass die Bodenbewegungen im Erdgasfeld Hengstlage seit 1988 vermessen werden. Nach Angaben des Landesbergamts habe sich der Boden seither um rund sieben Millimeter pro Jahr abgesenkt – wobei sich die durchschnittliche Senkungsgeschwindigkeit seit 2011 leicht reduziert habe.

Erdgasförderung

Bei Hengstlage im Landkreis Oldenburg gibt es zwei Erdgasfelder. Auf dem Feld Hengstlage wird seit 1963 Erdgas gefördert. Das Erdgasfeld Hengstlage/Sage/Sagermeer produziert seit 1968. Zuständiges Förderunternehmen ist die ExxonMobil Production Deutschland GmbH.

„Das Landesbergamt räumt ein, dass es um Hengstlage seit 1988 eine durchschnittliche Bodensenkung von über 15 Zentimetern gab“, sagt Grünen-Umweltpolitikerin Byl. Diese Durchschnittswerte seien jedoch „wenig aussagekräftig“. Zum einen bildeten sich Trichter, wo die Absenkungen größer seien und zum anderen bleibe unklar, wie sich der Boden seit Förderbeginn insgesamt abgesenkt habe.

Susanne Menge, Landtagsabgeordnete aus Oldenburg, fordert, Bürger bei Folgeschäden besser zu schützen. Rechtlich seien Förderunternehmen seit 2016 verpflichtet, sogenannte Einwirkungsbereiche auszuweisen, in denen sich die Erde um mehr als zehn Zentimeter abgesenkt hat. Bislang sei jedoch in Niedersachsen kein einziges Bodensenkungsgebiet im Zusammenhang mit der Öl- und Gasförderung ausgewiesen. „Die rot-schwarze Landesregierung verschleppt damit den Schutz der Betroffenen“, kritisiert sie.

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Dötlingen

Hintergrund: Nur innerhalb ausgewiesener Einwirkungsbereiche gilt eine Beweislastumkehr. Treten etwa Risse an Häusern auf, muss dann das Förderunternehmen nachweisen, dass dies nicht durch die Bodenabsenkungen verursacht wird. Ansonsten müssen betroffene Privatpersonen belegen, dass ein Schadensfall von der Erdgasförderung verursacht wurde, um Schadenersatz zu erhalten.

Jörg Schürmeyer
Jörg Schürmeyer Thementeam Wirtschaft