Leinenzwang für Hunde ab 1. April

Jedes Jahr (...) gibt die Gemeinde Ganderkesee entsprechende öffentliche Mitteilungen zum Leinenzwang heraus. Ich bin Naturfreund, Tierschützer, aber auch steuerzahlender Hundebesitzer. Mir ist bekannt, dass die Hundesteuer nicht zweckgebunden ist.

Nichtsdestotrotz stellt sich mir die Frage, was tut die Gemeinde für uns und unsere Hunde? Ein Minimum wäre z.B. das Aufstellen von Mülleimern für Hundekot in den Ortskernen aller Ortschaften der Gemeinde Ganderkesee und im Bereich der Ausfallstraßen von Wohngebieten.

Alle Parteien plädieren (...) für Freilaufgelände für die Hunde. Nichts dergleichen passiert. Der gute Wille allein reicht nicht.

Auch die Gemeinde Ganderkesee ist in der Pflicht, entsprechende abwechslungsreiche und eingezäunte Freilaufflächen vorzuhalten. Die Gemeinde Stuhr ist in dieser Hinsicht ein Vorbild. Eine entsprechende Fläche ist vorhanden und wird auch als solche gekennzeichnet. (...)

Die Tierschutz-Hunde-Verordnung (...) schreibt vor, dass einem Hund ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder seiner Anbindung zu gewähren ist. Der freie Auslauf ist mindestens zweimal täglich im Freien, bei einer zeitlichen Untergrenze von einer Stunde, einzuhalten.

Das Niedersächsische Waldgesetz legt u.a. folgendes fest: „Hunde dürfen auf Straßen und Wegen, soweit sie aufgrund straßengesetzlicher Regelung für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind, ganzjährig frei laufen.“

Auf Nachfrage beim Ordnungsamt der Gemeinde konnte man mir keine konkrete Auskunft geben. Mir wurde geraten, es darauf ankommen zu lassen oder in die Steller Heide zu fahren.

Überweist dann die Gemeinde Ganderkesee meine Hundesteuer an die Gemeinde Stuhr?!

Ronald Junge, 27777 Ganderkesee