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Verwaltung in Harpstedt Bleibt Sozialamt komplett im Amtshof?

Der Amtshof in Harpstedt, in dem die Samtgemeindeverwaltung untergebracht ist: Was kann und soll hier künftig das Sozialamt noch leisten?

Der Amtshof in Harpstedt, in dem die Samtgemeindeverwaltung untergebracht ist: Was kann und soll hier künftig das Sozialamt noch leisten?

Harpstedt - Kommen die Samtgemeinde Harpstedt und der Landkreis Oldenburg doch noch wieder auf eine gemeinsame Linie in Sachen Sozialamt? Wie berichtet, hatte der Samtgemeinderat im Sommer mehrheitlich beschlossen, die Aufgabenbereiche des Sozialamtes zum Jahresende an den Landkreis zurückzugeben. Das hatte nicht nur bei der „Opposition“ im Samtgemeinderat, sondern auch auf Kreisebene für Irritationen und Kritik gesorgt. Mittlerweile bereitet die Kreisverwaltung für die übrigen Kommunen im Landkreis neue Vereinbarungen vor, die unter anderem Kostenerstattungen durch den Landkreis für die Wahrnehmung von Aufgaben im Sozialbereich vorsehen.

Sitzung im Koems-Saal

In einem gemeinsamen Antrag fordern nun Grüne, FDP und SPD im Samtgemeinderat, dass auch Harpstedt noch eine solche Vereinbarung mit dem Landkreis abschließt – und dafür weiterhin die Aufgaben des Sozialamtes nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und XII sowie die Wohngeldzahlungen und die Leistungen für Asylbewerber vor Ort übernimmt. Der Antrag steht am kommenden Montag, 15. November, im Sozialausschuss zur Beratung. Die Sitzung im Koems-Saal beginnt um 19 Uhr. Zwei Tage später, am 17. November, soll dann schon der Samtgemeinderat darüber entscheiden.

Bislang droht der Samtgemeinde Harpstedt noch eine Heranziehungssatzung durch den Landkreis, mit der sie ab 1. Januar 2022 verpflichtet wird, die Leistungen nach SGB XII – das sind Hilfen zum Lebensunterhalt und die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung – und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz weiterhin vor Ort anzubieten. Die Personalkosten würde der Landkreis übernehmen, der seinerseits die Harpstedter Aufgaben nach SGB II (Arbeitslosenhilfe) und nach dem Wohngeldgesetz im Wildeshauser Kreishaus ansiedeln müsste.

Neue Konstellation

Eine neue Mehrheit für den Verbleib aller Sozialamtsaufgaben im Harpstedter Amtshof erscheint jetzt aber möglich. Denn die drei Antragsteller – Grüne, SPD und FDP – kommen im neuen Samtgemeinderat zusammen auf 13 Stimmen. CDU und HBL haben zwölf Mandate.

Selbst mit Unterstützung der AfD kämen die beiden Fraktionen, die im Sommer mit ihrer damaligen Mehrheit die umstrittene Entscheidung durchgedrückt hatten, jetzt nur noch auf ein Patt. Somit hängt alles vom Samtgemeindebürgermeister ab. Der neu gewählte Amtsinhaber Yves Nagel, der bei der Wahl von SPD und Grünen unterstützt wurde, ist nun das Zünglein an der Waage.

Personal fehlt noch

SPD, Grüne und FDP halten den Mehrheitsbeschluss vom 24. Juni aus sozialpolitischen Gründen für falsch. Es bedürfe eines niederschwelligen Angebotes öffentlicher Leistungen mit kurzen Wegen, also vor Ort in Harpstedt, argumentieren die Fraktionen in der Antragsbegründung. Die Samtgemeindeverwaltung weist indes auf die „angestrengte personelle Situation“ hin, mit der insbesondere CDU und HBL die Übertragung der Aufgaben an den Landkreis vorrangig begründet hatten. Diese Situation bestehe nach wie vor, heißt es. Die komplette Übernahme der Sozialamtsaufgaben sei daher erst möglich, wenn die personelle Ausstattung dafür gegeben ist.

Hergen Schelling
Hergen Schelling Redaktion für den Landkreis Oldenburg (Leitung)
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