Hasbruch - Nachdem das Naturschutzgebiet Hasbruch an den letzten Wochenenden von Erholungsuchenden buchstäblich überrannt worden ist, ermahnt die Kreisverwaltung Spaziergänger zur Einhaltung der Corona-Regeln. Sie sollen darauf achten, dass sich auch im Wald nur Personengruppen aus zwei Haushalten oder enge Familienangehörige aus mehreren Haushalten treffen dürfen. In beiden Fällen gilt eine maximale Gruppengröße von zehn Personen.
Außerdem gilt in dem Wald ein Wegegebot. Durch das Verlassen der Wege oder die Nutzung des Gebietes als Spielplatz können erhebliche Schäden entstehen, Tieren und Pflanzen leiden. Auch das Anleinen von Hunden ist zu beachten. Ziel der Gebote sei ein problemloses Nebeneinander von Erholungsuchenden sowie Natur- und Artenschutz.
