Hatten/Wardenburg - Die Hochwasserlage bleibt im Bereich der Gemeinden Hatten und Wardenburg angespannt. Trotz etwas gesunkener Pegel könne wegen des wieder einsetzenden Regens keine Entwarnung gegeben werden, so Feuerwehrsprecher Tom Kramer am Dienstagvormittag. „Die Prognosen gehen leider von einem erneuten Anstieg des Wasserpegels in den nächsten Tagen aus.“
Die Einsatzkräfte werden durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) fortlaufend mit aktuellen Pegelständen und auch Aussagen zur weiteren Entwicklung versorgt. Mit Stand Dienstagmittag lag der aktuelle Pegel an der Messstelle Huntlosen II bei 6,23 Metern und damit zehn Zentimeter unter dem Maximalwert des Hochwassers vom 30. Januar 1994. Vorausgesagt wird allerdings für die nächsten 24 Stunden ein erneuter Anstieg, der die bisherigen Höchststände sogar übertreffen könnte.
Die Einsatzkräfte kontrollieren rund um die Uhr im Schichtbetrieb die Deiche der Hunte und des besonders betroffenen Fleths bei Sandkrug (Graben 26) auf deren Zustand. Täglich um 9 Uhr findet eine Einsatzlagebesprechung mit Vertretern der Hunte-Wasseracht, des NLWKN, der Polizei, Feuerwehr, Technischen Hilfswerkes und der Gemeinden Hatten und Wardenburg statt.
Der Streckenabschnitt zwischen Sandkrug und Huntlosen ist nach Angaben der Nordwestbahn seit Heiligabend nicht befahrbar. Wie lang die Strecke gesperrt bleibe, sei noch nicht abzusehen. Wegen des Wasserstandes seien noch keine Erkundungsfahrten möglich, um das Ausmaß der Schäden zu begutachten und mit den Reparaturen zu beginnen.
Die Gemeinde Wardenburg hat eine sogenannte Allgemeinverfügung zum Schutz der Bevölkerung der Gemeinde Wardenburg vor Hochwasser und zum Schutz der Deiche erlassen. Demnach sind das Betreten und Befahren der Deiche im gesamten Gebiet der Gemeinde verboten. Zutritt zur Sperrzone haben nur an der Gefahrenabwehr beteiligte Personen, zum Beispiel die Einsatzkräfte der Polizei, der Feuerwehr, des THW und des Rettungsdienstes. Bei Verstößen gegen das Betretungsverbot drohen empfindliche Bußgelder. Diese Regeln gelten vorläufig bis zum Freitag, 5. Januar, 24 Uhr.
