Hude - Es gibt immer mal wieder Diskussionen mit Besuchern öffentlicher Einrichtungen in der Gemeinde Hude. Die Gemeindeverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die 3G-Regel sowohl im Hallenbad als auch im Kulturhof und den Büchereien in Hude und Wüsting einzuhalten ist. Wer diese Einrichtungen besuchen möchte, wird gebeten, einen Nachweis dabei zu haben, dass er geimpft, genesen oder aktuell getestet ist. Ein Selbsttest reiche dafür nicht aus, heißt es in einer Pressemitteilung. Kinder und Schüler unter 18 Jahren seien von der Regelung ausgenommen.
„Bei fehlendem Nachweis sind unsere Mitarbeiter in Ausübung ihres Hausrechts berechtigt, den Zutritt zu verweigern“, so Fachbereichsleiterin Nicole Westermeyer. Bei einer Erhöhung der Inzidenzwerte im Landkreis behalte sich die Verwaltung zudem vor, die 2G-Regel einzuführen.
Einlasskontrolle
Derzeit wird darüber nachgedacht, das Hallenbad nach der 2G-Regel zu führen. Das habe den Vorteil, dass die Zahl der Besucher, die zeitgleich ins Bad dürfen, nicht mehr auf 34 Personen begrenzt sei, sondern das Bad für mehr Leute offen stehe, heißt es aus dem Rathaus. Auch dürften die Haartrockner, die derzeit im Hallenbad nicht benutzt werden dürften, dann wieder freigegeben werden. Darüber sei aber noch nicht entschieden. Für die Einlasskontrolle und auch die Kontrolle der Einhaltung der Besucherzahlen im Bad hat die Gemeinde zusätzliches Personal eingestellt.
Regelung im Rathaus
Im Huder Rathaus ist derzeit der Eintritt ohne Nachweis möglich, um den Zugang weiterhin jedem Bürger zur Erledigung seiner Anliegen zu ermöglichen. Es gilt Maskenpflicht. Und es wird empfohlen, vorher einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Eine Terminvereinbarung ist für die Kfz-Zulassung und den Bürgerservice zwingend erforderlich, wie auch für Besuche im Sozialamt. Fachbereichsleiterin Ramona Dahms bittet dringend darum, vereinbarte Termine, wenn sie nicht wahrgenommen werden können, auch wieder abzusagen.
