Hude/Wüsting - Im Landkreis Oldenburg gilt eine Allgemeinverfügung, die das Verbot von Feuerwerken an Silvester und Neujahr regelt. In Absprache mit der Gemeinde Hude ist daher das Veranstalten von Feuerwerken auf einigen Plätzen in Hude und Wüsting untersagt. In Hude-Nord im Bahnhofstunnel, auf dem Bahnhofsvorplatz, auf dem alten Torfplatz sowie auf dem Parkplatz/Verbindungsweg zwischen beiden Plätzen. Im Bereich Hude-Süd auf dem Schützenplatz an der Schützenstraße/Auf dem Klüterort. Auf der Parkstraße/Auf der Nordheide (L 867) zwischen der Gemeindestraße Lindenstraße und Gemeindestraße Stöverskamp. In Wüsting ist das Abbrennen von Feuerwerk auf dem P+R-Parkplatz neben der Hauptstraße (K 348) und neben der Bahnhofstraße (K 285) beim Bahnhof verboten.
Darüber hinaus ist in der Zeit vom 31. Dezember, 21 Uhr, bis zum 1. Januar, 7 Uhr auch das Mitführen von pyrotechnischen Gegenständen auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie auf belebten öffentlich zugänglichen Flächen untersagt.
Landrat Carsten Harings, Hudes Bürgermeister Holger Lebedinzew sowie die weiteren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisangehörigen Kommunen richten darüber hinaus einen dringenden Appell an die Bürgerinnen und Bürger, dieses Jahr bitte auf jegliche Böllerei an Silvester zu verzichten und Ansammlungen sowie Kontakte mit mehreren Personen zu vermeiden.
