Großenkneten/Wildeshausen - Das Amtsgericht Wildeshausen hat eine 42-Jährige aus Elsdorf (Kreis Rotenburg) wegen gemeinschaftlich begangenen Diebstahls in besonders schwerem Fall und Hausfriedensbruchs zu 110 Tagessätzen à 45 Euro verurteilt. Der 42-Jährigen wurde vorgeworfen, an einer „Rettungsaktion“ eines Schäferhundes beteiligt gewesen zu sein. Das Strafmaß liegt höher als von der Staatsanwältin gefordert, der Anwalt hatte auf Freispruch plädiert. Zudem muss die Angeklagte den Wert des Hundes ersetzen, den das Gericht mit 300 Euro bezifferte.

Im Dezember 2019 wurde ein 14 Jahre alter Schäferhund von einem Gehöft in der Gemeinde Großenkneten gestohlen. Dazu wurde das Vorhängeschloss an der Gittertür eines sechs Quadratmeter großen, gemauerten Zwingers aufgebrochen.

Die Angeklagte hatte sich nach Angaben ihres Anwalts zum Tatzeitpunkt in Kiel aufgehalten, wo sie mit ihrem Mann ein Hotel betreibt. Eine 53-jährige Bekannte der Angeklagten sagte aus, mit dem Geländewagen des Ehepaars den Schäferhund in der Gemeinde Großenkneten abgeholt zu haben. Der Hund sei ihr von einer unbekannten Frau übergeben worden. Er sei dehydriert gewesen und mehrmals umgekippt. Sie habe ihn an einem Fastfood-Restaurant einer weiteren unbekannten Frau übergeben.

Die Angeklagte betreibt eine Facebookseite, um gerettete Tiere zu vermitteln. Dem Gericht lag ein inzwischen gelöschter Post vor. Darin heißt es, dass ein Schäferhund befreit worden sei. Die Ausführungen passen zu dem verhandelten Fall. In einem weiteren Post wird ein Tierarztbesuch beschrieben, bei dem unter anderem Steine im Darm des Tieres gefunden worden seien. Eine Polizistin sagte aus, dass das Veterinäramt den Zwinger begutachtet, aber keine Tierrechtsverstöße festgestellt habe.

Ein Nachrichtenchat zwischen der Angeklagten und der mutmaßlichen Hundebefreierin lege einen engen Kontakt zwischen den beiden nahe, sagte die Richterin. Zudem gibt es einen Artikel, in dem die Angeklagte einen Fall schildert, der Ähnlichkeit zu der verhandelten Tat aufweist. Dabei wird sie zitiert, dass die Fälle sie auch mal an den Rand der Legalität bringen würden und: „Wenn das Veterinäramt nicht tätig wird, dann müssen wir es halt werden.“

Die Angeklagte habe weder Reue noch Einsicht gezeigt, sagte die Richterin. Dennoch habe sie von einer Freiheitsstrafe abgesehen.

Marlis Stein
Marlis Stein Redaktion Westerstede