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Diskussion in Huntlosen Anwohner ärgern sich über Pläne zu Mehrfamilienhaus

Wollen eine Lösung finden: Anwohner, Politiker und Bauamtsleiter Erhard Schröder (3. von links) sprechen über ein geplantes Mehrfamilienhaus in Huntlosen.

Wollen eine Lösung finden: Anwohner, Politiker und Bauamtsleiter Erhard Schröder (3. von links) sprechen über ein geplantes Mehrfamilienhaus in Huntlosen.

Huntlosen - Der Ärger ist groß: Mitten in der Einfamilienhaussiedlung „An der Bäke“ in Huntlosen soll ein Mehrparteienhaus mit sieben Wohneinheiten entstehen. Um über die Pläne und Bedenken zu sprechen, trafen sich dort am Donnerstag etwa 20 Anwohner, Politiker und Erhard Schröder, Bauamtsleiter der Gemeinde Großenkneten.

Sehr überrascht worden von den Plänen ist Anwohner Roland Zewuhn. Anfang des Jahres hätte sich die Politik mit einem Investor auf eine Lösung mit vier Single-Wohnungen für das Grundstück An der Bäke 6 geeinigt. Als Roland Zewuhn im September bei der Gemeindeverwaltung nach dem Stand fragte, habe er von den neuen Plänen erfahren.

Nur Einzelhäuser

Die Anwohner zweifeln an, dass der Bau eines Mehrparteienhauses laut Bebauungsplan rechtens ist. Im B-Plan Nr. 3 – 2. Änderung von 1990 sei festgelegt, dass in dem Bereich nur Einzelhausbebauung stattfinden darf. Auch wenn heutzutage Häuser mit mehreren Wohnungen dazugezählt werden, damals seien darunter nur Einfamilienhäuser verstanden worden, so Zewuhn: „Ich habe kein Verständnis dafür, wenn man plötzlich eine andere Definition entwickelt.“

Zwar hat der Gemeinderat Großenkneten im vergangenen Dezember beschlossen, bei Baugebieten aus den 70er- und 80er-Jahren für eine behutsame Nachverdichtung nachzuarbeiten – denn dort ist theoretisch keine Deckelung nach oben festgelegt, wie FDP-Fraktionsvorsitzende Imke Haake vor Ort in Erinnerung rief. „Wir brauchen Wohnungen, aber es muss reinpassen“, betonte sie. In die zu überarbeitenden Gebiete fällt das Grundstück An der Bäke 6 jedoch nicht rein.

Neben optischen Gründen sorgen sich die Anwohner vor allem um die hohe Versiegelung des Bodens – denn in der Siedlung gebe es bei starken Regenfällen immer wieder Probleme, auch weil der Boden sehr lehmhaltig sei. Wird noch mehr versiegelt, betreffe das auch die umliegenden Grundstücke, so die Befürchtung. Und den Verkehr, der durch sieben Wohneinheiten entstehen kann, könne die schmale Straße kaum aufnehmen.

Gespräch mit Investor?

Dass die Gemeinde keine Möglichkeit habe, in den Bau einzugreifen, betonte Bauamtsleiter Erhard Schröder: Der Investor bzw. Architekt müsse keinen Bauantrag stellen, sondern den Bau nur bei der Gemeinde anzeigen. Die Verwaltung müsse nur die Erschließung, wie Straßen- und Kanalanbindung, bestätigen. Allerdings prüfe der Landkreis stichprobenartig. Wenn etwas nicht den Vorgaben entspricht, schreite er ein.

Generell erlaube der B-Plan eine Versiegelung von 40 Prozent des 1076 Quadratmeter großen Grundstücks, inklusive Garagen und Nebenanlagen. Für den Ablauf des Oberflächenwassers müsse der Eigentümer Sorge tragen. Denn der Kanal zur Oberflächenentwässerung sei nur für die Straße berechnet worden – die Anwohner müssten dafür sorgen, dass das Wasser auf ihren Grundstücken gespeichert wird oder versickern kann.

Um mit dem Investor die Bedenken zu besprechen, soll nun versucht werden, ein Gespräch zu vereinbaren.

Jana Budde
Jana Budde Redaktion Wildeshausen
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