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In Wildeshausen vor Gericht 42-Jähriger verweigert Kooperation mit der Polizei – und wird dafür verurteilt

Weil er sich weigerte, den Polizisten Auskunft zu einer dritten Person zu geben, stand ein 42-Jähriger nun in Wildeshausen vor Gericht (Symbolbild).

Weil er sich weigerte, den Polizisten Auskunft zu einer dritten Person zu geben, stand ein 42-Jähriger nun in Wildeshausen vor Gericht (Symbolbild).

dpa

Wildeshausen - Er wollte die Polizei nicht auf dem Hof haben, um sein Unternehmen zu schützen. So hat ein 42-jähriger Mann am Montag vor dem Amtsgericht argumentiert, als er mit dem Vorwurf der Strafvereitelung konfrontiert wurde. Im November 2022 war die Polizei auf dem Firmengelände an der Ahlhorner Straße in Wildeshausen gewesen, um dem Hinweis auf eine Trunkenheitsfahrt nachzugehen. Ein Mann hatte kurz zuvor seinen Pkw zum dortigen Autohaus gebracht – während der Fahrt stand er wohl unter Alkoholeinfluss. Der Angeklagte sollte den Beamten eine Personenbeschreibung und Daten des Mannes geben – verweigerte eine Kooperation aber komplett.

Lange diskutiert

„Ich hatte Kunden und habe den Polizisten gesagt, dass ich jetzt nicht sprechen kann. Ich habe auch angeboten, später mit ihnen zu sprechen“, sagte der 42-Jährige. Daran erinnerte sich auch der Beamte. Allerdings betonte er: „Er hat uns direkt gesagt, dass er damit nichts zu tun haben will. In der Zeit, in der wir mit ihm diskutiert haben, hätte er uns eine Personenbeschreibung geben können.“

Aufgrund der langen Zeit, die mit der Weigerung des Angeklagten vergangen sei, habe man die Trunkenheitsfahrt nicht weiter verfolgen können. „Eine Blutentnahme hätte sich nicht mehr gelohnt. Wenn zu viel Zeit vergangen ist, wird das Ergebnis vor Gericht nicht mehr zugelassen“, erklärte der Polizist die Dringlichkeit in der Sache. Davon will der Angeklagte jedoch nichts gewusst haben: „Hätte man mir gesagt, dass es schnell gehen muss, hätte ich natürlich sofort die Daten gesucht.“ Zudem war der 42-Jährige vor Gericht davon überzeugt, selbst nichts falsch gemacht zu haben. Er sei ja weder selbst betrunken gefahren, noch habe er gewusst, dass sein Kunde betrunken unterwegs gewesen sein soll. „Und dafür soll ich jetzt belangt werden?“

vorher auffälligt

In einer anderen Sache zeigte sich der Angeklagte hingegen geständig: Im März 2023 geriet er in eine Polizeikontrolle – das Auto seiner Mutter hatte er gefahren, obwohl er seit 2017 keinen Führerschein mehr hat. Vor Ort soll er die Beamten gebeten haben, „ein Auge zuzudrücken“. „Ich bin auf den Führerschein angewiesen. Eine Sperre kann ich nicht gebrauchen“, sagte er. Zuletzt habe er auch Termine für eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wahrgenommen, um schnellstmöglich wieder fahrberechtigt zu sein.

Weil er aber kein unbeschriebenes Blatt sei und schon mehrfach wegen Verkehrsdelikten aufgefallen sei, forderte der Staatsanwalt eine Führerscheinsperre von einem Jahr. Zudem beantragte er – für beide Taten zusammen – eine Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro. Die Richterin entschied sich letztlich für 3000 Euro Strafe und eine Sperre von sechs Monaten. „Seit 2018 hatten Sie einige Chancen, haben niemals eine Sperre bekommen. Nun war es der dritte Verstoß, dass Sie ohne Führerschein am Steuer erwischt wurden“, begründete sie ihre Entscheidung.

Gloria Balthazaar
Gloria Balthazaar Redaktion Wildeshausen
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