Vor zwei Wochen Baubeginn, nun erstmal Baustopp. Wir lassen den Genehmigungsantrag gerichtlich überprüfen! Seit fast zwölf Jahren sind wir am Start […]. Im niedersächsischen Jagdgesetz findet sich bis heute kein geforderter Schießnachweis, Herr Kurmann, korrigieren Sie mich. Die öffentlichen Jagden (z. B. Landesforsten), die fordern bei Teilnahme einen Schießnachweis. Für diesen braucht es aber keine olympiareife Trap- und Skeetanlage […].
In 2013 hat der gesamte Gemeinderat (eine Enthaltung) für eine Veränderungssperre und damit gegen die olympiareife Schießanlage Zum Langen Moor gestimmt, weil viele Fragen zur Umwelt erst noch geklärt werden mussten. […]
Dann war Ruhe und 2018 erlosch dann die Betriebserlaubnis für die in 2015 erteilte Genehmigung. Während der Pandemie unternahmen die Jäger einen zweiten Anlauf und stellten erneut einen Antrag beim Landkreis. Die öffentliche Vorstellung dieses Projektes wurde auf 60 Personen begrenzt und war zur Hälfte mit Jägern besetzt.
In 2021 gibt es plötzlich einen städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde Großenkneten, der ein Schießen an sieben Tagen erlaubt und nur die Schusszahlen begrenzt. […] Dieses Vorgehen ist nicht transparent und wird von den WählerInnen auch nicht mehr akzeptiert.
Was steht genau in diesem Vertrag? Wer hat ihn unterschrieben? Und wie werden die Schusszahlen überwacht und warum wurden die Schießtage nicht begrenzt, damit wir ein ruhiges erholsames Wochenende haben?
Seit Baubeginn sind die BürgerInnen alarmiert und an dieser Stelle vielen Dank an die Hunderte von Ahlhorner und Ahlhornerinnen, die mich kontaktiert haben, gerne auch über unsere Homepage www.Ahlhorn-ohne-Schiesslaerm.de. […] Diese Anlage wird uns, wenn sie tatsächlich gebaut wird, weiterhin zukünftig beschäftigen … Änderungen sind leider nur auf dem Klageweg und gemeinsam möglich!
