Hude/Hatten - Klingelnde Radfahrer, die auf ihr Recht pochen, dass Fußgänger schnell Platz machen, wenn sie mit ihren Fahrrädern auf den Gehwegen unterwegs sind. Das soll im März entlang der Parkstraße, der Straße Auf der Nordheide und der Langenberger Straße (Landesstraße 867) der Vergangenheit angehören: Eine neue Beschilderung zwischen Kulturhof und der Einmündung am Bahndamm gibt den Fußgängern fortan Vorrang. Die blauen Schilder (oben Fußgänger, unten Rad) sind Geschichte.
Der neuen Beschilderung nach (Fußweg, Radfahrer frei) sind seit März die Bürgersteige für Radfahrer zwar noch freigegeben, aber im Grunde als Gehwege ausgewiesen, erklärt Christian Lüdke, Vorstand des ADFC Oldenburg. Den absoluten Vorrang haben seitdem aber Fußgänger auf den Bürgersteigen. „Wer schneller voran kommen möchte, der muss zukünftig die Fahrbahn benutzen“, sagt Lüdke.
Mit der neuen Beschilderung ist aber nicht Schluss. Nach der Umsetzung der Radverkehrsnovelle des Bundes, gilt, dass Radfahrer innerorts auch die Hauptstraßen mitbenutzen dürfen. Fahrrad-Piktogramme, die auf den Fahrbahnen in Hude angebracht wurden, würden – nach vielfacher Ansicht aus dem Ort – aber nicht ausreichen, um Sicherheit für die Radfahrer im Straßenverkehr zu gewährleisten. Die Forderungen nach Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen innerorts werden immer lauter. Besonders auf einer Demo Ende September wird das deutlich: 70 Kinder Erwachsene drehen auf ihren Fahrrädern eine Runde durch den Ort, um ein starkes Zeichen für ein sicheres und besseres Radverkehrsnetz zu setzen.
Kritik aus Sandhatten
Die Sicherheit der Radfahrer beschäftigt auch die Menschen in der Gemeinde Hatten. Vor allem in Sandhatten melden sich die Bewohner zu Wort, nachdem Piktogramme auf der Huntloser Straße im Ort zum dortigen Fahren einladen. Die neuen Schilder gehörten wieder ausgegraben, er wolle gern dabei helfen, ist noch einer der amüsanteren Kommentare. Viel Verunsicherung sei bei den Bürgern zu spüren, berichten die vier Sandhatter Ratsherren Uwe Hollmann (SPD), Adolf Oltmann (CDU), Sven Eric Schnitker (Grüne) und Mathias Waschka (FDP) der NWZ.
Die Kreisverwaltung sei gezwungen gewesen, in Sandhatten und anderen Gemeinden geltendes Bundesrecht anzuwenden, heißt es aus dem Kreishaus. Die parallel verlaufende, über zwei Meter breite Nebenanlage dürfe alternativ weiterbenutzt werden. Radler sind dort aber nur noch zu Gast. Fußgänger haben Vorrang. „Das bedeutet für die Radfahrenden auch, dass sie nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen“, steht in einer entsprechenden Informationsschrift, die der Landkreis herausgegeben hat.

