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Ausbildung zum/zur Sozialassistenten/-in in Wardenburger Kitas Kein Fördergeld wie in Hude

In ihrer Ausbildung zur Sozialassistentin bzw. zum Sozialassistenten müssen die Auszubildenden Praktika in Kindertagesstätten nachweisen, die sie jedoch nicht vergütet bekommen.

In ihrer Ausbildung zur Sozialassistentin bzw. zum Sozialassistenten müssen die Auszubildenden Praktika in Kindertagesstätten nachweisen, die sie jedoch nicht vergütet bekommen.

Wardenburg - „Ausbildungsinitiative in Huder Kitas“ las kürzlich Ralf Bruns aus Hundsmühlen in der NWZ (Ausgabe vom 30. September 2021) und wurde hellhörig. In einer Nachbargemeinde bekommen angehende Sozialassistentinnen für ihre notwendigen Praxisanteile in einer Kindertagesstätte eine Förderung aus dem Landesprogramm „Richtlinie Qualität in Kitas“(QuiK) – und in Wardenburg nicht? Wie kann das sein?

Bruns, dessen Tochter mitten in einer Ausbildung zur Sozialassistentin steckt, wollte es genauer wissen und wandte sich an die SPD-Ratsfrau Andrea Glunde. Beide richteten diverse Fragen an die Verwaltung. Bruns war mit seinen Antworten jedoch nicht zufrieden, Glunde bekam gar keine. Die NWZ hakte deshalb noch einmal nach. Müsste die Gemeinde, die selbst unter dem Fachkräftemangel in Kindertagesstätten leidet, nicht ein Interesse daran haben, die Ausbildung von Sozialassistenten und Erziehern zu fördern?

Zusatzkräfte Betreuung

„Wir haben als Gemeinde ein ganz klares Interesse daran, den Fachkräftemangel im Rahmen der Möglichkeiten abzufedern“, sagt Bürgermeister Christoph Reents. Aus dem Förderprogramm QuiK seien bereits Mittel zur Förderung von „Zusatzkräften Betreuung“, den sogenannten Kita-Drittkräften, abgerufen worden.

Ferner, so Reents, habe die Verwaltung geprüft, ob auch für die in Wardenburg bisher unvergütet beschäftigten Praktikantinnen und Praktikanten im Rahmen ihrer schulischen Ausbildung zur Sozialassistentin/zum Sozialassistenten eine Förderung in Frage komme. Jedoch würden verschiedene Aspekte dagegen sprechen.

Ein Aspekt, so Reents, sei der Umstand, dass die Fördergelder bis zum 31. Juli 2023 befristet sind. Werde die Förderung nicht verlängert, hätte die Gemeinde die anfallenden Kosten vollständig selbst zu tragen. Überschlagen handle es sich dabei um einen Posten im unteren sechsstelligen Bereich. Aktuell machten 14 Personen ihr Praktikum in Wardenburger Kitas. „Würde die Gemeinde diesen Weg also aktuell gehen, wäre man nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz mindestens in der moralischen Pflicht, die Vergütung von Praktikantinnen und Praktikanten fortzuführen“, argumentiert Reents.

Zweiklassengesellschaft

Ansonsten entstünde eine Zweiklassengesellschaft zwischen denen, die eine Förderung bekommen und denen, die sie nicht oder nicht mehr bekommen. Und in der weiterführenden Ausbildung zum Erzieher oder zur Erzieherin müsste ebenfalls eine angemessene und unbefristete Bezahlung gehören. Das müsste jedoch auf Landesebene geregelt werden, meint Reents.

Ralf Bruns entgegnet, dass es „sicherlich sehr kreative arbeitsrechtlich Möglichkeiten gibt“ angehende Fachkräfte finanziell zu unterstützen, zum Beispiel mit befristeten Arbeitsverträgen, einer Vergütung in Form eines Taschengeldes oder einer Verpflegungspauschale, so wie es auch beim Freiwilligen Sozialen Jahr vereinbart werde. So könnten alle 14 Praktikanten der Gemeinde und die der anderen Kita-Träger zumindest für ein oder zwei Jahre in den Genuss einer finanziellen Unterstützung gelangen.

„Es muss alles dafür getan werden, um eine gerechte Unterstützung für Azubis zu erlangen“, meint SPD-Ratsfrau Andrea Glunde. Soziale Berufe dürften nicht länger ausgenutzt werden. Wenn irgendwo Geld für die Auszubildenden bereit läge, sollte dieses auch abgerufen werden.

Marén Bettmann
Marén Bettmann Redaktion Wardenburg
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