ELMELOH So wünscht man sich Gerichtsverhandlungen: Die Parteien äußern ihre Positionen, vier Zeugen haben gemeinschaftlich eine einzige Frage zu beantworten, der Richter bemerkt, dass eigentlich nur die fehlende Kommunikation das Problem ist, und nach 30 Minuten stellt er das Verfahren ein. Verhandlungsort ist nicht etwa ein stickiger Gerichtssaal des Delmenhorster Amtsgerichts, sondern der Große Mittelhoop.
Kurz zur Vorgeschichte: Die Gemeinde Ganderkesee hatte gegen den Elmeloher Jagdveranstalter Heiner Kruse ein Bußgeld von 500 Euro verhängt, nachdem dieser die Elmeloher Meutejagd am 16. Oktober 2010 – wie auch mindestens die zwei Jahrzehnte zuvor – durch den Großen Mittelhoop geführt hatte. Dafür sei jedoch, anders als bei der tagtäglichen Freizeitreiterei, eine Sondergenehmigung erforderlich, befanden die Niedersächsischen Landesforsten, vertreten durch Johannes Steffens, Leiter der Revierförsterei Stühe.
Und eben diese Genehmigung habe Kruse nicht eingeholt, wie Steffens am Donnerstagmittag beim Ortstermin des Gerichts im Großen Mittelhoop noch einmal erklärte. Der Genehmigung an sich stünde nichts entgegen, räumte Steffens ein. Die eigentlich zu klärende Frage, nämlich ob die 30 Teilnehmer der Meutejagd ausschließlich auf dem Weg durch das Wäldchen geritten seien, oder möglicherweise auch durchs Unterholz galoppiert sind, war schnell beantwortet. Die Zeugen bestätigten Kruses Version.
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Dem Vorwurf, er habe etwas gegen Reiter, widersprach Revierförster Steffens entschieden. Aber: „Es kann nicht angehen, dass wir als Letzte von solch einer Veranstaltung erfahren“, so Steffens in der Verhandlung.
Kruse hielt dagegen, dass die Absprachen mit Steffens Amtsvorgänger über 25 Jahre hinweg gut funktioniert habe. Für ihn unverständlich gewesen sei hingegen Steffens Forderung nach einer Nutzungsgebühr für die Nutzung der Waldwege.
Richter Matthias Millek – nachdem er sich die Positionen in aller Ruhe angehört hatte – bescheinigte den Parteien schließlich ein „Kommunikationsproblem“ und stellte das Verfahren ein. Seine Aufforderung an Kruse und Steffens: Haftungsfrage und Wegführung sollten künftig doch bitte rechtzeitig vor dem Halali abgesprochen werden.
Mustergültig war am Donnerstag auch das Ende des Ortstermins: Nachdem sich die Parteien die Hand gereicht hatten, lud Hausherr Kruse die Prozessbeteiligten zu einer Tasse Kaffee ins Reiterstübchen ein.