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Soziales „Leistungen aus Bildungspaket abrufen“

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LANDKREIS - Die CDU-Landtagsabgeordnete Ansgar Focke und Karl-Heinz Bley haben an den Landkreis Oldenburg appelliert, stärker auf betroffene Familien zuzugehen und darüber zu informieren, welche Leistungen vom Staat im Rahmen des neuen Bildungspaketes erstattet werden.

Das Bildungs- und Teilhabepaket für bedürftige Kinder ist seit Anfang April 2011 in Kraft und umfasst unter anderem die Kostenübernahme für Mittagessen in Schulen und Kitas, Lernförderung, Teilnahme an Tagesausflügen und Mitgliedsbeiträge für Sportvereine oder Musikunterricht. Neben den Kindern aus Hartz-IV-Familien sind auch Kinder, die im Wohngeld- oder Kinderzuschlagbezug stehen, anspruchsberechtigt.

„Um die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket rückwirkend für den Zeitraum von Januar bis März 2011 zu erhalten, ist eine Antragsfrist bis zum 30. April gesetzt worden“, erklärte Karl-Heinz Bley. Medienberichten zufolge seien die Leistungen aus dem Bildungspaket bisher kaum abgerufen worden. Ansgar Focke appellierte daher auch an betroffene Eltern, sich bei ihrer zuständigen Behörde aktiv nach möglichen Leistungen für ihre Kinder zu informieren. Ausdrücklich begrüßte Focke den von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen geplanten Runden Tisch zu diesem Thema.

Die Frist für Anträge aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sei inzwischen verlängert worden, teilte Landrat Frank Eger am Montag auf

NWZ

 -Anfrage mit. Im Landkreis Oldenburg seien rund 1000 Leute betroffen. Die Umstellung sei nicht von heute auf morgen zu bewerkstelligen. Außerdem lägen bisher noch keine vernünftigen Richtlinien von Bund und Land vor.

Es sei an der Zeit, dass der Gesetzgeber hier tätig werde. Im Übrigen würde an den Landkreisschulen Betroffenen schon längst unbürokratisch mit Zuschüssen zum Essen und zu Arbeitsmaterialien geholfen, so Eger.

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