LANDKREIS - LANDKREIS - Im Landkreis Oldenburg wird die Schonzeit für junge Ringeltauben bis zum 31. Oktober vorübergehend aufgehoben. Das beschloss der Kreistag in seiner letzten Sitzung vor der Kommunalwahl im Herbst am Dienstagabend in der Mensa der Hauptschule Wildeshausen. Fünf Kreistagsmitglieder stimmten gegen den Vorschlag; vier enthielten sich der Stimme. Die Regelung gilt nur für schadensgefährdete Getreidefelder und Gemüsekulturen.
Die Tierschützerin Annelies Müller (SPD) hatte zuvor dafür geworben, nicht die Tiere zu töten, sondern die Eier vernichten zu lassen. Kurt Martens (CDU) widersprach vehement: „Sie können die Jäger nicht zu Nesträubern machen.“ Der Großenkneter zweifelte zudem an der fachlichen Qualifikation Müllers. Die Jagd auf Ringel- und Türkentauben werde ohnehin nur an besonders gefährdeten Stellen ausgeübt. Die Kreisjägerschaft hält den jetzigen Taubenbestand für deutlich zu hoch, um eine Schadensreduzierung an landwirtschaftlichen Flächen in nennenswertem Umfang bewirken zu können. Sie hält daher einen weiteren, deutlichen Bestandseingriff – über die reguläre Jagdzeit hinaus – daher für erforderlich. In den Kreisen Cloppenburg, Emsland und Diepholz sei bereits eine Ausnahmegenehmigung nach dem Niedersächsischen Jagdgesetz erlassen worden.
Einstimmig verabschiedete der Kreistag eine Satzungsänderung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Fahrtkosten. Danach erhalten Kreistagsabgeordnete oder Ausschussmitglieder den glaubhaft gemachten Verdienstausfall bis zur Höhe von 18 Euro pro Stunde erstattet. Wer Nachteile bei der Haushaltsführung erleidet und dies nur durch Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgleichen kann, erhält einen Pauschalstundensatz, der 15,31 Euro nicht übersteigt.
Erneut hatte sich der Kreistag mit der Einführung des neuen Haushaltsrechts („Doppik“) zu beschäftigten. Kreisweit soll die Umstellung bis zum 1. Januar 2010 erfolgen, wobei das bisherige Finanzwesen bis zur endgültigen Umstellung beibehalten werde. Landrat Frank Eger sprach von einem „weichen Umstieg“ von der „Kameralistik“ auf die „Doppik“ und kritisierte erneut, dass das Land Niedersachsen diesen Schritt nicht mitgehe. CDU-Finanzexperte Wilfried Westermann unterstützte die Vorgehensweise der Kreisverwaltung; eine andere Darstellung bei den Vermögenswerten sei durchaus sinnvoll. Manfred Rebensburg (Grüne) sprach sich klar gegen die „Doppik“ aus. Bei vier Gegenstimmen beschloss der Kreistag die Umstellung auf das neue Rechnungswesen.
