Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen in Zwischenbrücken

Seit einigen Wochen gilt auf der Wittekindstraße, Zwischenbrücken und Huntetor ein Überholverbot für einspurige Fahrzeuge. Wenn man als Radfahrer über diese Straßen fährt, fragt man sich, wie viele Autofahrer das interessiert!

Auf dem kurzen Abschnitt Zwischenbrücken und Huntestraße bis zum Abzweig Backskamp bin ich als Radler auf der Straße viermal überholt worden. Hinzu kommt, dass auch der Abstand von 1,50 Metern nicht eingehalten wurde und somit eine erhebliche Gefährdung für mich bestand. In einem Fall kam noch Gegenverkehr hinzu. Der Autofahrer hat beim verbotswidrigen Überholen gefühlt auch die maximale Geschwindigkeit von 30 km/h überschritten.

Benötigt habe ich für diese Strecke wenige Minuten. Allein während dieser Zeit wären bei Kontrollen einige Hundert Euro und ein Fahrverbot fällig gewesen. Nur die Missachtung des Überholverbotes bedeutet ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt in Flensburg. In meinem Fall geht es nicht nur um die Missachtung des Überholverbotes, sondern auch um Missachtung des Überholverbotes mit einer Gefährdung durch den Gegenverkehr und unklarer Verkehrslage. Da sind die Strafen schon wesentlich höher, 250 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat.

Das zu den Strafen, es geht um viel mehr. Um die Gefährdung von Radfahrern und die erheblichen gesundheitlichen Folgen bei Unfällen. Wann endlich wird die Verwaltung aktiv, das Aufstellen von Verbotsschildern hilft offenbar nicht. Es müssen dringend bauliche Maßnahmen für mehr Sicherheit sorgen. Herr Dargel vom Planungsbüro PGV berät Kommunen bei der kommunalen Verkehrsplanung und ist auch für die Stadt Wildeshausen tätig. Er träumt von einem verträglichen Miteinander. Wenn das die Lösung sein soll, dann gute Nacht Herr Dargel.

Thomas Lammers Wildeshausen