Hannover /Wesermarsch Ungeachtet der pandemiebedingten Spielbetriebsunterbrechung im Tischtennis-Verband Niedersachsen (TTVN) bis zum 31. Dezember dieses Jahres und des noch offenen Saisonverlaufs wird an dem bundesweit einheitlichen Termin für einen Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung festgehalten. Stichtag ist der 30. November 2020. Somit endet am 30. November die Frist für das Einreichen der Anträge auf Wechsel einer Spielberechtigung.
Alle Wechselanträge sind fristgerecht, wenn sie bis zum 30. November 2020, 23:59 Uhr, auf der Internetplattform „click-TT“ eingegeben wurden. Die Spielberechtigung bleibt für den bisherigen Verein bis zum 31. Dezember 2020 bestehen und wird zum 1. Januar 2021 für den neuen Verein erteilt.
Für die Entscheidung, ob und wie ab 1. Januar 2020 weitergespielt werden soll, spiele der Wechseltermin grundsätzlich keine Rolle, heißt es seitens des Verbandes. Hier würden die dann aktuelle Lage der Pandemieentwicklung und die Regelungen auf politischer Ebene maßgebend sein.
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