Wildeshausen „Wir sind sehr froh, dass das Land unserer Bitte, Bildungsveranstaltungen im Sport weiter zu ermöglichen, entsprochen hat.“ Mit diesen Worten kommentierte der Präsident des Landessportbundes (LSB) Niedersachsen, Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Umbach, eine Ergänzung der Auslegungsregelungen für den Sport der Niedersächsischen Corona-Verordnung, die seit 3. November in Kraft ist.
Demnach können Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen weiterhin durchgeführt werden – auf Basis eines Hygienekonzeptes. Der LSB wird seine Angebote an den beiden Standorten der Akademie des Sports und weiteren Sportschulen weiterhin durchführen. Dr. Umbach weiter: „Wegen des sehr unterschiedlichen Infektionsgeschehens in Niedersachsen empfehlen wir den Ausrichtern aber zuvor Abstimmungen mit den örtlich zuständigen Gesundheitsämtern herbeizuführen.“
Der LSB-Präsident weist zudem darauf hin, dass die sportliche Jugendarbeit unter Beachtung der örtlichen Vorgaben zulässig ist. Der LSB hat sich gegenüber der Arbeitsgemeinschaft kommunaler Spitzenverbände dafür eingesetzt, dass alle Kommunen in Niedersachsen die Regelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung berücksichtigen und Freizeit- und Amateursport als Individualsport unter Würdigung des jeweiligen lokalen Infektionsgeschehens ermöglichen sollen. „Wir sind uns der dem Sport zugestandenen Möglichkeiten der praktischen Sportausübung in den Vereinen und der damit einhergehenden Verantwortung sehr bewusst“, heißt es in einem Schreiben an den Sprecher der Arbeitsgemeinschaft, Prof. Dr. Hubert Meyer.
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„Der Vereinssport hat einen gesundheitsfördernden und auch einen sehr starken gemeinschaftsbildenden Effekt. Diese Aspekte sollten aus unserer Sicht bei Abwägungsprozessen der Politik stärker gewichtet werden. Wir plädieren deshalb für so viel verantwortbaren Sport wie möglich“, führt Dr. Umbach aus.