Ganderkesee/Delmenhorst - Im Fall der schwer verletzten Hündin Betty hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg jetzt Anklage erhoben: Einem 30-jährigen Mann aus Bookholzberg und einer 25-jährigen Frau aus Ganderkesee wird vorgeworfen, das verwundete Tier nicht umgehend in ärztliche Behandlung gegeben und ihm dadurch unnötige Qualen bereitet zu haben. Das ist ein Verstoß nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Mit Lüge zur Tierarztpraxis
Das Schicksal der American-Bulldog-Hündin, die Anfang September vergangenen Jahres in einer Delmenhorster Tierarztpraxis abgegeben wurde, hatte viele Menschen bewegt. Die beiden Angeschuldigten hatten seinerzeit angegeben, das schwer verletzte und verwahrloste Tier am Straßenrand der B 212 bei Bookholzberg gefunden zu haben. Diese Behauptung entsprach nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht der Wahrheit.
Amtsgericht ist zuständig
Woher die schweren Verletzungen von Betty rühren, geht aus der Mitteilung der Staatsanwaltschaft nicht hervor. Das herauszufinden, ist nun Sache des Amtsgerichtes Delmenhorst, das über die Eröffnung des Hauptverfahrens noch nicht entschieden hat.
Spekulationen nicht erhärtet
Hinweise auf eine Hundekampfszene in der Region haben sich laut Staatsanwaltschaft bei den Ermittlungen nicht ergeben. Entsprechende Spekulationen kursierten nach Bekanntwerden des Falls in den Sozialen Netzwerken. Die Art der festgestellten Verletzungen, Bisswunden etwa, hatten den Verdacht genährt.
Betty geht’s wieder gut
Betty wurde in der Delmenhorster Tierarztpraxis von Dr. Angelika Hoffmann intensiv behandelt und wochenlang aufgepäppelt. Die Tierärztin entschied sich, die gut zehn Jahre alte Hündin zu behalten, da das Tier traumatisiert und daher schwer vermittelbar war.
