Gemeinde Hatten - Der Verwaltungsausschuss tagt grundsätzlich hinter verschlossenen Türen. Deshalb werden eindeutige Abstimmungsergebnisse nicht veröffentlicht. Die NWZ-Redaktion hat aber Hinweise erhalten, dass die Abstimmung über den Funkmast wohl sehr knapp ausgefallen ist. Rot-grün habe seine kritische Haltung aus dem öffentlichen Fachausschuss bis zum Schluss beibehalten, sagt SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Hollmann. Sandhatten sei zwar unterversorgt, aber es hätten Alternativen im Schohuser Bereich ernsthaft geprüft werden müssen. Behauptungen der Firma ATC seien da nicht ausreichend.

Adolf Oltmann (CDU): „In Sandhatten ist ein großes Funkloch. Die Folgen für wirtschaftende Betriebe sind groß. Ein Neuausrichten der vorhanden Antennen bringt auch keine zusätzliche Leistung. Der vorgesehene Standort ist am Waldrand und weit von Häusern entfernt. Wir halten die Argumente der Funkmastgegner in Sandhatten für Panikmache.“

Stephan Möller (FDP): „Ja, man darf als Funkmastgegner enttäuscht sein. Aber wir als FDP wissen um unsere überörtliche Verantwortung“ Die Faktenlage sei eindeutig, wissenschaftlich begründete Grenzwerte werden nicht überschritten. Alle mobilen Berufstätigen in der Gemeinde und auch die Feuerwehr seien auf ein intaktes Funknetz angewiesen. „Wir haben sehr offen mit der IG diskutiert. Es ist traurig, dass diese Arbeitsweise nicht anerkannt wird.“

Walter Schleef (Team Hatten): „Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung hat am 20.04. das Einvernehmen der Gemeinde beschlossen. Nur acht Tage später wird dieser Beschluss unter dem Vorsitz des Bürgermeisters gekippt, um neue Verhandlungen mit dem Vorhabenträger anzustreben. (..) Einen Monat später (25.05.) haben der Bürgermeister und die Mehrheit im Ausschuss dann doch wieder das Einvernehmen erteilt. (...) Hier wurde Vertrauen der Bürger verspielt.“

Guido Heinisch, Bürgermeister: „Auch ich bin nicht glücklich über den beschlossenen Standort. Daher habe ich versucht, mit dem Vorhabenträger einen Kompromiss zu erreichen und ihn eindringlich um eine ernsthafte Prüfung eines Alternativstandortes gebeten. (...) Dies geschah auch, um die Sorgen einiger Anwohner zu berücksichtigen. Dem Vorhabenträger wurde ein Fragenkatalog übermittelt (...). Ergebnis war, dass Alternativstandorte aus verschiedenen Gründen nicht in Frage kämen (...). Das Vorhaben am Standort Heideweg zu verhindern war leider im Endeffekt ziemlich aussichtslos, da als Konsequenz das Bauamt der Kreisverwaltung den Antrag genehmigt und das Einvernehmen der Gemeinde somit ersetzt hätte.“

Christian Pundt, Landrat: „Die Gemeinde hat ein Prüfrecht und eine Prüfpflicht, bei der konkrete Gründe für die Versagung benannt werden müssen. Der Widerstand der Anlieger reicht hierfür nicht aus. (...) Der Gemeinde bleibt es allerdings auch unbenommen, dem Projektträger einen geeigneten Alternativstandort, der konsensfähig ist, vorzuschlagen, wenn sie den jetzigen für ungeeignet hält. Der Landkreis ersetzt das Einvernehmen nur, wenn die Gemeinde unrechtmäßig handelt oder es eben keine tragfähigen Gründe gibt. Es ist also kein Automatismus.“