Oldenburg/Gemeinde Hatten - Nur wenige Minuten hat an diesem Mittwoch die Verhandlung in der Streitsache Radvan/Toth am Landgericht Oldenburg gedauert. Der Vorsitzende Richter, Dr. Dirk Rahe, verlas einen sogenannten Beweisbeschluss. Der besagt, dass sowohl ein Vertreter der Betreiberfirma des Internetportals (Poppen.de), als auch ein mit den Ermittlungen befasster Polizeikommissar im weiteren Verfahren als Zeugen befragt werden sollen. Bis zum nächsten Verhandlungstermin wird es allerdings noch eine Weile dauern. Das Gericht legte den Mittwoch, 22. August, 11 Uhr fest.
Die Ratsvorsitzende der Gemeinde Hatten, Katja Radvan, verklagt ihren SPD-Parteifreund Oliver Toth (beide Kirchhatten) auf 10 000 Euro Schmerzensgeld, weil dieser auf Poppen.de, einem Portal für sexuelle Kontakte, ein Fake-Profil angelegt haben soll, das eindeutig auf die Klägerin hindeutete. Toth, der in einem dem Zivilprozess vorgelagerten Strafverfahren der Zahlung einer Geldauflage von 2000 Euro zustimmte, bestreitet dies. Der Kirchhatter hatte im Dezember 2017 vor einer öffentlichen Ratssitzung erklärt, sein Ratsmandat bis zum Ende der zivilrechtlichen Auseinandersetzung ruhen zu lassen. Im Februar dieses Jahres wählte der Hatter SPD-Ortsverein Gerrit Edelmann zum neuen 1. Vorsitzenden. Sein Vorgänger, Oliver Toth, kandidierte nicht mehr.