Wildeshausen Das von der Kreis-CDU angestoßene Parteiausschlussverfahren gegen die Wildeshauser Stephan Rollié, Bernhard Block, Gudrun Brockmeyer, Stefan Brors und Frank Stöver, allesamt Vertreter der CDW-Ratsfraktion („Christliche Demokraten für Wildeshausen“), könnte sich als kompliziert erweisen. „Das Parteigericht musste sehr lange nicht mehr zusammentreten“, erklärte der Justiziar des CDU-Landesverbandes Oldenburg, der frühere niedersächsische Wissenschaftsminister Lutz Stratmann, auf NWZ-Anfrage. Es sei erst zu prüfen, ob das Parteigericht arbeitsfähig ist.
Wie Landesgeschäftsführer Josef Holtvogt sagte, sei im CDU-Landesverband Oldenburg derzeit kein weiteres Ausschlussverfahren anhängig. Der Parteiausschluss sei eher selten. „Ich hatte in meiner 25-jährigen Tätigkeit lediglich zwei Fälle.“ In der Regel würden die Betroffenen meist aus Eigeninitiative die Union verlassen. Auch CDW-Ratsherr Jens-Peter Hennken hat (wie berichtet) seine CDU-Parteimitgliedschaft aufgekündigt.
Da der CDU-Kreisverband das Ausschlussverfahren beantragt hat, sei zunächst das örtliche Parteigericht zuständig. Es sei unklar, ob es überhaupt arbeitsfähig ist, so Stratmann. Vorsitzender des Parteigerichts der Landes-CDU ist Dr. Stefan von der Beck, ehemals Richter am Oberlandesgericht Oldenburg und inzwischen Staatssekretär im niedersächsischen Justizministerium. Stratmann bezweifelt, ob von der Beck überhaupt noch ein Parteigericht leiten will. Also müsste zunächst ein neuer Vorsitzender gesucht werden. Falls es zum Parteirauswurf kommen sollte, stünde den Betroffenen zudem der Weg an die „ordentlichen“ Gerichte offen, wie Stratmann erklärte.
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Derweil bestätigte CDU-Kreisvorsitzender Dirk Vorlauf, dass der Kreisvorstand am vergangenen Freitag in Wardenburg zunächst nicht beschlussfähig war. Von den 15 stimmberechtigten Mitgliedern müsse mindestens die Hälfte, in diesem Fall acht, anwesend sein. Es waren weniger. Bei Beschlussunfähigkeit kann der Vorsitzende die Sitzung sofort aufheben und Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung für die nächste Sitzung verkünden. Er ist dabei nicht an Form und Frist gebunden. Von dieser Regelung im Parteistatut machte Vorlauf auch Gebrauch: Die Sitzung wurde kurz nach 19 Uhr geschlossen. Der Vorsitzende lud erneut zu einer weiteren Vorstandssitzung ein, die er dann um 19.05 Uhr eröffnete.