Wildeshausen Die Erfahrung, dass man manchmal seiner Zeit einfach voraus ist, musste bei der jüngsten Sitzung des Wildeshauser Bauausschusses FDP-Ratsherr Marko Bahr machen. War er im Herbst 2017 noch mit seinem Antrag gescheitert, die Finanzierung des Straßenbaus in der Kreisstadt neu zu regeln, stand das Thema am Donnerstag nun doch wieder auf der Tagesordnung.
Zum Hintergrund: Landesweit wurde in den vergangenen Monaten die ersatzlose Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzungen diskutiert und in mehreren Kommunen – auch im Landkreis Oldenburg – bereits umgesetzt. Eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen besteht nämlich inzwischen nicht mehr.
Für eine Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung spricht vor allem die finanzielle Entlastung der Anlieger. Besonders große Belastungen entstanden in der Vergangenheit, wenn eine Straße nur einseitig bebaut war oder sehr große Grundstücke an ihr lagen. Entsprechend hoch waren die Beitragszahlungen für den Einzelnen.
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Gegen die Aufhebung spricht der vollständige Beitragsausfall bzw. die Mehrbelastung des städtischen Haushalts. Um die Beiträge zu kompensieren, haben benachbarte Gemeinden die Grundsteuer erhöht. 80 000 bis 100 000 Euro pro Jahr müsste die Stadt nach Hochrechnungen von Kämmerer Thomas Eilers kompensieren. „Zehn Grundsteuerpunkte mehr wären wohl nötig“, so der Kämmerer. Das würde jährlich 30 Euro Mehrkosten für den Einzelnen bedeuten.
„Man sollte wohl auf den fahrenden Zug aufspringen und die Last auf die Gemeinschaft verteilen“, empfahl Bürgermeister Jens Kuraschinski. Um die Kosten für den grundlegenden Straßenausbau im Rahmen zu halten, habe die Stadt zudem den Haushaltsansatz für die jährliche Instandsetzung auf 650 000 Euro erhöht. „Da haben wir leider früher am falschen Ende gespart“, kritisierte der Bürgermeister.
Eine Neuregelung der Straßenausbaufinanzierung hält auch der Ausschussvorsitzende Hartmut Frerichs (SPD) für „wünschenswert“ „Alles, was in Richtung Solidarprinzip geht, ist besser als das, wir jetzt haben“, ergänzte Ralf Stöver als Vertreter des Landvolks. Ungerechtigkeiten bei einer Satzungsaufhebung befürchtet hingegen die UWG.
Dass es momentan noch gar nicht „um eine Satzungsaufhebung, sondern um eine Absichtserklärung geht“, stellte Kuraschinski klar. Gegen die beiden Stimmen der UWG empfahl der Ausschuss daraufhin, die Satzung dann aufzuheben, wenn eine Kompensation im Haushalt erreicht werden kann.