Wildeshausen - Ist man in Wildeshausen als Radfahrer unterwegs, ist es manchmal schwierig, zu wissen, wo man genau wie fahren darf. Deshalb weist die Stadt auf die geltenden Regeln hin – auch für E-Scooter.
Wann muss ich den Radweg benutzen ?
Generell ist eine Pflicht zur Benutzung eines Radweges nach der Umsetzung der Radwegnovelle nur noch zulässig, wenn sie aus Gründen der Verkehrssicherheit oder des Verkehrsablaufs erforderlich ist – zum Beispiel aufgrund hoher Verkehrsbelastung oder unübersichtlicher Straßenführung. Außerdem muss eine für den Radverkehr bestimmte Verkehrsfläche vorhanden und zumutbar sein, beispielsweise ein Radweg oder ein Geh-/Radweg. Wenn diese Nebenanlage als Radweg, gemeinsamer oder getrennter Geh- und Radweg mit dem typischen blauen Verkehrszeichen gekennzeichnet ist, müssen Radfahrende diese nutzen. So ist es beispielsweise in der Humboldtstraße. Sie dürfen allerdings nicht als Geisterfahrer in falscher Richtung unterwegs sein.
Wann darf ich den Gehweg benutzen ?
Wenn ein Gehweg für den Radverkehr durch Zusatzzeichen freigegeben ist, dürfen Radfahrende wahlweise auf der Fahrbahn oder in Schrittgeschwindigkeit auf dem Gehweg fahren. Das ist vielerorts in der historisch eng gewachsenen Kreisstadt der Fall, wo selten Platz für separate Radwege ist, teilt die Stadt mit. Beispiele sind Zwischenbrücken, die Wittekindstraße, die Kaiserstraße und die Pestruper Straße. Das bedeutet zum Beispiel, dass schnelle Radfahrer auf die Fahrbahn der Kaiserstraße gehören und nicht auf den bedingt freigegebenen Fußweg.
Wann muss ich auf der Fahrbahn fahren ?
Ist nur ein reiner Gehweg – wie in vielen Siedlungsgebieten – vorhanden, müssen Radfahrende auf der Fahrbahn fahren. Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr (und deren Aufsichtsperson) müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern auf Gehwegen fahren.
Wo darf ich mit dem E-Scooter fahren ?
In geschlossenen Ortschaften dürfen nur Radwege bzw. gemeinsame oder getrennte Geh-/Radwege mit E-Scootern befahren werden – ein für den Radverkehr freigegebener Gehweg hingegen nicht. „Diese Regel gilt somit auch – obwohl sie gerade im Schulverkehr häufig missachtet wird – entlang der Pestruper Straße“, so die Stadt. Hier gehören E-Scooter auf die Fahrbahn.
„Wichtig beim Radfahren auf der Fahrbahn ist ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht aller Verkehrsteilnehmer“, so die Stadt Wildeshausen abschließend. Autos und Lkw müssen in geschlossenen Ortschaften beim Überholen von Rad- und E-Scooter-Fahrenden einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern einhalten. Radfahrende dürfen – auch auf der Fahrbahn – nebeneinander fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.
