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Radverkehr im Landkreis Oldenburg Auf den Abstand kommt es an

Soviel Abstand muss beim Überholen von Radfahrern eingehalten werden: Thomas Lammers (links) und Frank Poppe verdeutlichten das am Donnerstag mit einer Holzlatte.

Soviel Abstand muss beim Überholen von Radfahrern eingehalten werden: Thomas Lammers (links) und Frank Poppe verdeutlichten das am Donnerstag mit einer Holzlatte.

Hergen Schelling

Wildeshausen - Der Prozess der Umgewöhnung ist noch lange nicht abgeschlossen: „Die Leute sind verunsichert“, stellt Thomas Lammers von der Wildeshauser Initiative für Radverkehr (WIR) fest. „Viele sind am Meckern“, ergänzt Frank Poppe. Die beiden Aktivisten der WIR haben am Donnerstagvormittag in der Wildeshauser Westerstraße beim Wochenmarkt einen Stand aufgebaut und informieren Passanten über die Radwegnovelle. Das tut Not, so scheint es, denn diese Änderung der Straßenverkehrsordnung haben viele Auto- wie Radfahrer noch nicht so recht verinnerlicht.

Dötlingen ist dran

Im Landkreis Oldenburg ist die Novelle mittlerweile fast überall umgesetzt. Zurzeit werden in der Gemeinde Dötlingen Schilder ausgetauscht (siehe Infobox) und Piktogramme auf Straßen gemalt, um zu verdeutlichen, wo Radfahrer die Straße benutzen können – oder müssen. Anschließend ist nur noch in Teilen der Gemeinde Hatten die Umstellung erforderlich, dort konnten bisher einige Straßen wegen größerer Baustellen noch nicht für Radfahrer freigegeben werden.

„Natürlich sind erstmal viele verunsichert, weil es noch neu ist“, weiß auch Kathrin Schmidt vom Straßenverkehrsamt der Kreisverwaltung. Sie glaubt aber, dass der Gewöhnungseffekt ähnlich schnell eintreten wird wie beim Nichtraucherschutzgesetz in Gaststätten. „Darüber gab es damals auch große Aufregung und jetzt ist das kein Thema mehr.“

Gemeinde Dötlingen: was sich ändert

Im Verlauf der Brettorfer Straße/Uhlhorner Straße (K 236) und am Stedinger Weg (K 327) in Brettorf sowie an der Aschenstedter Straße und der Neerstedter Straße (K 237) in Dötlingen galt bisher eine Radwegbenutzungspflicht. Diese wird jetzt jeweils aufgehoben. Die Kreisverwaltung begründet den Schritt auch mit der übersichtlichen Straßenführung sowie der teilweise geringen Breite und der schlechten Beschaffenheit der Nebenanlagen. Ein Benutzungsrecht gilt aber weiterhin, insbesondere mit Blick auf Kinder und unsichere Radfahrende.

In Dötlingen  ist der bisherige Geh-/Radweg im Verlauf der Kreisstraßen 237 und 341 (Aschenstedter Straße/Dorfring) sowie am Rittrumer Kirchweg künftig ein reiner Gehweg. Wegen der geringen Breite und der erheblichen Sichteinschränkungen dürfen Radfahrer diesen Weg nicht benutzen.

In Neerstedt bleibt an der Hauptstraße (L 872) die Radwegbenutzungspflicht bestehen, da die Verkehrsbelastung hoch ist und die Nebenanlagen gut ausgebaut sind. An der Brettorfer Straße (K 236) und der Huntloser Straße (K 236) wird die Benutzungspflicht durch ein Benutzungsrecht ersetzt. Das bestehende Benutzungsrecht an der Dorfstraße bleibt erhalten.

Fakt und durch Studien hinlänglich nachgewiesen ist jedenfalls, dass Radfahrer auf innerörtlichen Fuß- und Radwegen stärker gefährdet sind als auf der Straße. Viele Grundstückseinfahrten, aus denen Autos kommen können, oder Fußgänger, die Radfahrer von hinten nicht bemerken, führen auf kombinierten Nebenanlagen immer wieder zu Unfällen.

Darum wurde die Straßenverkehrsordnung so geändert, dass eine Radwegbenutzungspflicht innerorts nur noch dort gilt, wo ein Radweg sowie ein gemeinsamer oder getrennter Geh-/Radweg explizit ausgeschildert sind. Ist hingegen ein reiner Gehweg ausgewiesen mit dem Zusatzschild Radverkehr frei, dann darf der Gehweg zwar mit dem Rad befahren werden – aber nur mit Schrittgeschwindigkeit, Fußgänger haben Vorrang.

Fehlt das Zusatzschild, so müssen Radfahrer die Straße benutzen. Außerhalb geschlossener Ortschaften hingegen gibt es weiterhin eine Radwegbenutzungspflicht.

1,5 Meter müssen sein

Thomas Lammers und Frank Poppe von der Wildeshauser Initiative für Radverkehr finden die Änderungen im Prinzip richtig. Jedoch sei die Verkehrsinfrastruktur nicht darauf ausgelegt, beklagen sie. Die meisten Straßen seien nicht breit genug, um Autofahrern den vorgeschriebenen Abstand von 1,5 Metern beim Überholen von Fahrrädern überhaupt zu ermöglichen.

Die größte Gefahr bestehe aber im Tempo des motorisierten Verkehrs, so Poppe. Die WIR schlägt zum Beispiel vor, in der  Stadt Wildeshausen im Tempo-30-Bereich zwischen der Harpstedter Straße und der Huntebrücke die Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/ zu reduzieren.

„Radfahrer trauen sich eher auf die Straße, wenn sie im motorisierten Verkehr mitfließen können“, ist Poppes Erfahrung. Manche trauen sich gar nichts mehr, hat Thomas Lammers bei der Informationsaktion am Donnerstag in der Wildeshauser Innenstadt erfahren: „Einige haben mir gesagt, sie fahren lieber gar nicht mehr mit dem Rad in die Stadt!“

Hergen Schelling
Hergen Schelling Redaktion für den Landkreis Oldenburg (Leitung)
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