Landkreis - Jetzt ist es amtlich: Die Fahrt im Schulbus ist für die meisten Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II aus dem Landkreis Oldenburg ab dem neuen Schuljahr kostenlos. Die entsprechende Satzungsänderung, die der Kreis-Schulausschuss bereits einstimmig empfohlen hatte, wurde am Dienstag von Kreistag beschlossen – auch hier mit den Stimmen aller Abgeordneten.
Die Kosten
„Das hätte ich mir zu meiner Schulzeit schon gewünscht“, sagte SPD-Fraktionsvorsitzender Thore Güldner. Wie sein CDU-Amtskollege Dirk Vorlauf machte er aber deutlich, dass eigentlich das Land in der Pflicht wäre, diese Regelung zu finanzieren. Vorlauf appellierte an die Landtagskandidaten in den hiesigen Wahlkreisen – Güldner ist einer davon: Sie sollten das Thema mitnehmen nach Hannover.
Nach Berechnungen der Kreisverwaltung aus dem Juni belastet die Einführung der kostenfreien Schülerbeförderung in der Oberstufe den Kreishaushalt mit 400 000 Euro zusätzlich. Günstiger wird es allerdings, wenn das für den September angekündigte Jugendticket (360-Euro-Ticket) im Verkehrsverbund Bremen-Niedersachsen (VBN) eingeführt wird.
Die Regeln
Anspruch auf kostenlose Beförderung haben Schülerinnen und Schüler, deren Wohnort mindestens fünf Kilometer von der Schule entfernt liegt. Diese Entfernungsgrenze hatte der Kreiselternrat (KER) zunächst kritisiert. Bislang galt im Sekundarbereich I eine Mindestdistanz von 3,5 Kilometern für eine kostenfreie Nutzung des Schulbusses. Unterm Strich sei man jetzt aber sehr zufrieden mit der Lösung, sagte KER-Vorsitzender Carsten Kahnert, der nach eigenen Angaben vor rund sechs Jahren bei den Politikern im Landkreis erste Vorstöße in dieser Sache unternommen hatte. „Man kann über die Elternarbeit doch was erreichen“, freute er sich.
Ausnahmen
Diverse Ausnahmeregelungen sind in der Satzung enthalten. Unter anderem werden im Einzugsbereich des in Oldenburg befindlichen Landkreis-Gymnasiums Graf-Anton-Günter-Schule auch Schülerinnen und Schüler unterstützt, die eine andere allgemeinbildende Schule in der Stadt Oldenburg besuchen. Zu berufsbildenden Schulen außerhalb des Landkreises Oldenburg ist eine kostenlose Beförderung nur dann möglich, wenn es das gewählte Unterrichtsangebot innerhalb des Landkreises nicht gibt oder der Schulbesuch hier verwehrt wurde.
