Wir erinnern uns: 2014, die Vertreter von 5 (!) Parteien (CDU, SPD, FDP, Grüne, Linke) präsentieren stolz mit Wildeshausen-Flagge ihre Auserkorene für den Bürgermeisterposten. Die Szene erinnerte an das Halali nach erfolgreicher Treibjagd. Sie meinten doch wirklich, ihn zur Strecke gebracht zu haben, den (von gewissen Ratsherren) so ungeliebten Bürgermeister Prof. Dr. Shahidi. Ihr „Fall Shahidi“ – gefällt von wenigen Meuterern.
Wir wissen inzwischen, der Klügere, jahrelang von bestimmter Rats-Seite (und Lokalpresse) wenig fair behandelt, gab auf. Wissend, dass diese Dauerfehde nicht gut für die Stadt sein würde: Die UWG fädelte etwas ein, was alle 5 nicht mehr für möglich gehalten hatten. Sie präsentierte ein Überraschungsei – einen neuen Bürgermeisterkandidaten, dem die Bürger in einer Stichwahl mit großer Mehrheit den Vorzug gaben, unseren heutigen Bürgermeister.
Wer also hat den „Fall Shahidi“ kreiert und verschuldet? Doch wohl das Bündnis der 5 (ach so) weisen Fahnenträger vom Marktplatz. Um nicht missverstanden zu werden: Auch ich halte die Ruhegehaltsregelung in der bestehenden Form für überzogen. Das aber ist kein Fall Shahidi, sondern ein „Fall Gesetzgeber“. Warum dieses unwürdige Nachtreten? Das erinnert an den „Fall Christian Wulff“: Aus dem Amt gemobbt, wurde dem Altbundespräsidenten bekanntlich auch die 200 000 Euro Jahrespension geneidet. Beiden, Wulf und Shahidi, steht m. E. zusätzlich zu ihrem Ruhegehalt etwas zu, worüber nachzudenken wäre: ein angemessenes Schmerzensgeld.
