Hude/Wüsting/Landkreis - Der Landkreis Oldenburg überprüft und ändert die Radverkehrsführung in nahezu allen seinen geschlossenen Ortschaften und damit auch in Hude und Wüsting. In diesem Zusammenhang wurden im März bereits Verkehrszeichen an den Straßen Kirchstraße/Hurreler Straße (L 868), Langenberger Straße/ Auf der Nordheide/Parkstraße (L 867), Vielstedter Straße (K 226), Königstraße“ (K 224) und Kirchstraße/ Linteler Straße (K 222) in Hude und an den Straßen Hauptstraße (K 348) und Neuenweger Reihe/Bahnhofstraße (K 285) in Wüsting geändert. Hier wurde die bisher geltende Radwegbenutzungspflicht durch ein Benutzungsrecht ersetzt. Dass das Fahren mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn zulässig bzw. vorgeschrieben ist, wird zukünftig anhand von auf der Fahrbahn markierten Fahrradpiktogrammen verdeutlicht. Die Markierung dieser Piktogramme erfolgt laut Kreisverwaltung in Hude und Wüsting voraussichtlich ab diesem Dienstag – sofern das Wetter mitspielt.
Info-Veranstaltung
Der Landkreis weist zudem auf eine Info-Veranstaltung am 3. Mai, 17 Uhr, im Kreishaus in Wildeshausen im Verlauf einer öffentlichen Sitzung des Bau-, Straßen- und Brandschutzausschusses zum Thema „Umsetzung der Radwegnovelle innerhalb geschlossener Ortschaften im Landkreis Oldenburg“ hin. Die Maßnahmen für die Radverkehrsführung an klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) in den geschlossenen Ortschaften der Gemeinden Dötlingen, Großenkneten, Hatten, Hude und Wardenburg sowie in der Samtgemeinde Harpstedt und in der Stadt Wildeshausen werden erläutert. Aufgrund der begrenzten Raumkapazitäten wird um Anmeldung bis 26. April bei Kathrin Schmidt (Tel. 04431 / 85 329 oder E-Mail: kathrin.schmidt@oldenburg-kreis.de) gebeten.
