Delmenhorst/Ganderkesee - Wegen einer Vergewaltigung am Rande des ersten Ganderkeseer Sommerfaschings 2022 ist am Mittwoch ein 27-jähriger Bremer vom Amtsgericht Delmenhorst zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Zahlung von 1000 Euro Schmerzensgeld verurteilt worden. Der Mann war nach Überzeugung des Gerichts gegen den Willen der damals 23-Jährigen aus Delmenhorst mit Fingern vaginal in sie eingedrungen. Nach Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs ist damit der Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt. Vor Gericht bestätigte der Angeklagte, die Betroffene im Intimbereich angefasst zu haben, er habe aber aufgehört, als sie versteifte. Das Eindringen bestreitet er.
Im Sommer 2022
Die Frau besuchte zusammen mit Freunden die Faschingsparty am 3. Juli 2022. Der Angeklagte arbeitete als Sicherheitskraft bei der Veranstaltung. Als er nach dem Ende der Party Feierabend hatte, traf er auf der Straße vor dem Festgelände unter anderem auf die Freundesgruppe. Um außer Sichtweite seiner Kollegen einen Joint zu rauchen, wollte der Angeklagte sich vom Festgelände weiter entfernen und fragte die damals 23-Jährige, ob sie ihn begleiten wolle. Zusammen liefen sie nach übereinstimmenden Schilderungen in eine Seitenstraße.
In einem Vorgarten habe der Täter ihre Hose ein Stück heruntergezogen und sei mit dem Finger in sie eingedrungen, obwohl sie gesagt habe, dass das nicht gehe, so die Schilderung des Opfers. Ab diesem Zeitpunkt konnte die Frau laut eigener Aussage nichts mehr sagen. Auch konnte sie nicht schreien, obwohl sie wollte.
Behandlung
Die Situation kam ihr vor „wie eine halbe Ewigkeit“, aber wahrscheinlich waren es nur einige Sekunden, schränkte die heute 25-Jährige ein. Anschließend soll sie der Sicherheitsmitarbeiter umgedreht und nach unten gedrückt haben. In diesem Moment konnte sie weglaufen und zu ihren Freunden zurück. Deren Zeugenaussagen bestätigen, dass das Opfer vollkommen aufgelöst ankam nur hektisch wegwollte. Von einer Taxifahrerin gerufenen Polizeibeamten konnten vor Gericht ebenfalls bestätigen, dass die Frau durch Weinen und Würgereize kaum sprechen konnte.
Unmittelbar nach der Tat begab sich die Betroffene auf eigene Kosten in psychologische Behandlung. Außerdem musste sie ihre Ausbildung verlängern, weil sie eine Woche nach der Faschingsfeier ihre Abschlussprüfung nicht bestand.
DNS-Spuren als Beleg
Belege für die Vorwürfe lieferten Analysen der Rechtsmedizin Oldenburg. DNS-Spuren des Bremers am Opfer bestätigten die Vorwürfe, umgekehrt wurden an zwei seiner Finger DNS-Spuren von ihr festgestellt. Diskussion gab es um die Frage, ob die sexuellen Handlungen gegen den Willen der Betroffenen durchgeführt wurden. Nicht völlig übereinstimmende Aussagen der Geschädigten vor Gericht mit der Aussage gegenüber der Polizei weckten aus Sicht des Verteidigers Zweifel, an den genauen Vorkommnissen. Zweifel, die einen Freispruch bedeuten sollen. Die Staatsanwaltschaft sah das anders. Nach zwei Jahren könne es Lücken geben, die Grundaussage der Tat bleibe aber gleich.
Sozialprognose
Das Verhalten des Opfers direkt nach der Tat überzeugte das Gericht von dem Widerwillen der Betroffenen. Aufgrund einer guten Sozialprognose – der Angeklagte ist verheiratet, hat ein kleines Kind und einen Job – beschränkte sich das Gericht auf die gesetzlich vorgesehene Mindeststrafe.
