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Landkreis ändert Verkehrsführung Was nun für Radfahrer in der Samtgemeinde Harpstedt gilt

Hier wird die Regelung geändert: An der Burgstraße in Harpstedt zwischen Grüne Straße und Große Eßmerstraße wird der Radverkehr bald ausschließlich auf die Fahrbahn geführt.

Hier wird die Regelung geändert: An der Burgstraße in Harpstedt zwischen Grüne Straße und Große Eßmerstraße wird der Radverkehr bald ausschließlich auf die Fahrbahn geführt.

Jana Budde

Harpstedt/Landkreis - - Der Landkreis Oldenburg ändert die Radverkehrsführung in nahezu allen seinen geschlossenen Ortschaften: Ab Ende April/Anfang Mai betrifft das auch die Gemeinden Beckeln, Colnrade und den Flecken Harpstedt. Der Anlass war eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (siehe Zweitstück).

 

Was ändert sich in Beckeln und Colnrade? ?

Infoveranstaltung am 3. Mai

Eine Sitzung des Bau-, Straßen- und Brandschutzausschusses des Landkreises Oldenburg zum Thema „Umsetzung der Radwegnovelle innerhalb geschlossener Ortschaften im Landkreis Oldenburg“ beginnt am Dienstag, 3. Mai, um 17 Uhr im Kreishaus. Im Rahmen dieser Sitzung wird die Planungsgemeinschaft Verkehr (PGV) die geplanten Maßnahmen für die Radverkehrsführung an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in den geschlossenen Ortschaften der Gemeinden Dötlingen, Großenkneten, Hatten, Hude und Wardenburg sowie in der Samtgemeinde Harpstedt und in der Stadt Wildeshausen vortragen. Diese Sitzung ist öffentlich. Aufgrund der begrenzten Raumkapazitäten werden Vereine und Gruppen darum gebeten, möglichst Einzelpersonen zu entsenden. Anmeldungen sind bis Dienstag, 26. April, bei Kathrin Schmidt vom Landkreis Oldenburg (Tel. 04431/85 329 oder E-Mail: kathrin.schmidt@oldenburg-kreis.de) möglich.

An den Straßen Hauptstraße (L 341) und Wildeshauser Straße (K 6) in Beckeln sowie an den Straßen Harpstedter Straße (K 5) und Hauptstraße (K 249) in Colnrade war bisher eine Radwegbenutzungspflicht angeordnet. Dies ist nach Angaben der Kreisverwaltung aufgrund der übersichtlichen Straßenführung nicht erforderlich sowie aufgrund der teilweise geringen Breite und der schlechten Beschaffenheit der Nebenanlagen nicht zulässig. Um Kindern über zehn Jahren, die einen reinen Gehweg mit dem Fahrrad nicht mehr benutzen dürfen, oder auch unsicheren Radfahrenden die Möglichkeit zu geben, die Nebenanlagen mit dem Fahrrad zu befahren, wird ein Benutzungsrecht angeboten. Ein Benutzungsrecht wird gekennzeichnet durch die Verkehrszeichen „Gehweg, Radverkehr frei“: Das bedeutet, dass Fußgänger Vorrang haben und die Radfahrenden nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen. Fahren sie schneller, droht ihnen ein Bußgeld.

Was ändert sich in Harpstedt? ?

Ist auch von der Änderung betroffen: der Radweg in der Langen Straße in Harpstedt

VERKEHR IM LANDKREIS OLDENBURG Unfälle mit Radfahrenden sollen reduziert werden

Harpstedt

An den Straßen Delmenhorster Landstraße (L 776), Bassumer Straße (L 776), Lange Straße/Am Großen Wege (L 341), Dünsener Straße/Am Bahnhof/Amtsfreiheit/Burgstraße/Wildeshauser Straße (L 338), Mullstraße/Nordstraße (K 286) und der Schulstraße wird die teilweise bisher geltende Radwegbenutzungspflicht in ein Benutzungsrecht geändert. Lediglich an der Burgstraße (L 338) zwischen Grüne Straße und Große Eßmerstraße erfolgt die Führung des Radverkehrs ausschließlich auf der Fahrbahn: Denn hier ist die Breite der Nebenanlagen durch Geschäftsauslagen und fehlende Abstände zu parkenden Fahrzeugen stark eingeschränkt. In den geschlossenen Ortschaften Groß Ippener und Groß Köhren wird die bisher geltende Radwegbenutzungspflicht beibehalten, da die Streckencharakteristik weniger einer geschlossenen Ortschaft gleicht und keine Konflikte für den Radverkehr mit Fuß- sowie Kfz-Verkehr an den Grundstücksausfahrten gesehen werden.

Was muss beim Rad­fahren auf der Fahrbahn beachtet werden? ?

Generell gilt für die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Auf der Straße gilt zudem auch für Radfahrende das Rechtsfahrgebot. Diese sollten gut sichtbar sein und Schutzkleidung tragen. Autos und Lkw müssen in geschlossenen Ortschaften beim Überholen von Rad- und E-Scooter-Fahrenden einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern einhalten.

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