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Vertreibung bleibt ohne Konsequenzen

Betrifft:

„Luftballons für Menschenrechte“ (NWZ vom 11. Dezember über eine Schüler-Aktion

der Graf-Anton-Günther-Schule zum Thema 60 Jahre Menschenrechte)

.

Die Lehrer und Schüler der Graf-Anton-Günther-Schule muss man für ihr Engagement loben. Am 10. Dezember 2008 wurde der Tag der Menschenrechte begangen. Die Missachtung der Menschenrechte ist grundsätzlich strafbar. Dafür gibt es den internationalen Gerichtshof in Den Haag. Leider wird oft mit zweierlei Maß gemessen. So bleibt die Menschenrechtsverletzung der brutalen Enteignung und Vertreibung von etwa 15 Millionen Menschen aus dem Osten Deutschlands ohne Konsequenzen, wie in dem Buch „Friede, Freude, Eierkuchen“ (Schard Verlag) beschrieben wird.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat nach einem Bericht der NWZ vom 10. Dezember 2008 die Klage von Vertriebenen abgewiesen. Er hält dieses Verbrechen offensichtlich nicht für relevant. Wo bleibt hier die Gerechtigkeit?

In dem Bericht der NWZ vom 23. August 2003 mit dem Titel „Vertreibung bleibt unsere größte Tragödie“, äußerte sich der ehemalige Niedersächsische Landtagspräsident Horst Milde unter anderem wie folgt: „Die den Deutschen gegenüber begangenen Verbrechen sind jahrzehntelang verheimlicht – oder mit dem Hinweis auf Hitlers menschenverachtende Untaten-als gerechtfertigt dargestellt worden“. Und der Bundespräsident Horst Köhler sagte am 10. Dezember 2008 im Rundfunk zu diesem Thema: „Wo Menschenrechte verletzt werden, darf man nicht schweigen.”

Vielleicht können die deutschen Heimatvertriebenen doch noch auf Wiedergutmachung hoffen.

Manfred Pradel

Oldenburg

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