Wardenburg - Über die Aktualisierung der Sportförderrichtlinie wird der Rat der Gemeinde in der kommenden Woche entscheiden. Zwei Punkte stehen hier zur Diskussion (siehe „Betriebskosten“). Doch was regelt die Richtlinie überhaupt? Ein Überblick:
Wer wird gefördert?
Gefördert werden grundsätzlich Vereine, die ihren Sitz in der Gemeinde Wardenburg haben und Mitglied im Deutschen Sportbund sind.
Betriebskosten
Geregelt ist eine Förderung der Betriebskosten für Sportanlagen und Vereinsheime für das vorhergehende Kalenderjahr. Genau hier setzen die angedachten Änderungen an, über die der Rat in der kommenden Woche entscheiden wird: Zum einen geht es um die Erstattung von Betriebskosten mobiler Hallen. Nachdem der Wardenburger Tennisclub (WTC) als erster Verein eine solche Halle gebaut hat und es noch keine Erfahrungswerte zu den Betriebskosten gibt, wird angestrebt, hier eine gesonderte Regelung zu treffen (Übernahme von nur zehn Prozent der Betriebskosten). Zudem sollen auch die Betriebskosten fester Hallen künftig entsprechend der Haushaltslage übernommen werden (höchstens 85, mindestens 70 Prozent). Eine generelle Kürzung soll damit aber nicht verbunden sein. „Unser Ziel bleibt es, 85 Prozent der Betriebskosten zu zahlen“, betont Bürgermeister Christoph Reents. „Dieser Ansatz ist auch im Haushalt 2021 schon so vorgesehen.“ Für Betriebskosten wurden den Vereinen 2019 knapp 95 000 Euro erstattet.
Jugendförderung
Auf Antrag zahlt die Gemeinde für jedes Vereinsmitglied bis 18 Jahre einen Zuschuss von 7,30 Euro. Darüber hinaus übernimmt die Gemeinde den Unfallschutz für Jugendliche. Mit gut 19 000 Euro unterstützte die Gemeinde im Jahr 2019 die Jugendarbeit in den Vereinen.
Meisterschaften
Für Sportfeste für Kinder und Jugendliche mit Behinderung sowie für deutsche Meisterschaften, an denen ein Verein aus Wardenburg aktiv teilnimmt, für Europa- und Weltmeisterschaften kann eine Förderung beantragt werden.
Weitere Zuschüsse
Die Zuschüsse sind eine freiwillige Leistung der Gemeinde. Neben den direkten Zuschüssen gibt es auch Förderungen, die nicht in der Richtlinie verankert sind, etwa die kostenlose Nutzung der Schulsporthallen und des Hallenbades für Vereine oder die Nutzung des Lehrschwimmbeckens gegen ein Entgelt, das nicht kostendeckend ist. Auch werden Rasensportvereine bei der Pflege ihrer Rasenflächen unterstützt. Zudem stellt die Gemeinde kostenlos Grundstücke für die Errichtung und den Betrieb von Sportstätten zur Verfügung. Darüber hinaus können die Vereine Investitionskostenzuschüsse für die Errichtung, Erweiterung oder Erneuerung von Sportanlagen erhalten. Hierüber wird im Einzelfall entschieden.
