Harpstedt/Wildeshausen - Im Prozess wegen gewerbsmäßigen Betruges gegen einen 37-jährigen Angeklagten geht es schleppend voran. Das Schöffengericht am Amtsgericht Wildeshausen beschäftigt sich seit Beginn des Monats mit insgesamt zehn vorgeworfenen Taten, die 2016 und 2017 begangen worden sein sollen. Der Angeklagte, zum Zeitpunkt der Taten wohnhaft in der Samtgemeinde Harpstedt, soll zum einen Smartphones und dazugehörige Tarifverträge über eine Internetplattform angeboten, jedoch nicht geliefert haben. Zum anderen soll er Kreditkarten trotz Schufa-Einträgen angeboten, diese jedoch ebenfalls nicht geliefert haben.

In der Smartphone-Angelegenheit stelle sich allerdings die Frage, ob der Angeklagte zum Zeitpunkt der vermeintlichen Taten überhaupt in verantwortlicher Position gewesen sei. Dem müsse man nachgehen, betonte sein Verteidiger. Darüber hinaus zweifelte er E-Mail-Screenshots der angeblich Geschädigten als Beweismittel an, da die E-Mail-Adressen nur unvollständig zu sehen seien. Die Vorsitzende Richterin will in beiden Zweifelsfällen Nachermittlungen anstellen. Zeugen konnten am Freitag vor Gericht nicht gehört werden – wie schon am letzten Verhandlungstag fehlten sie unentschuldigt. Ein entsprechendes Ordnungsgeld in Höhe von je 300 Euro wurde verhängt.

Bei der Fortsetzung des Prozesses am Freitag, 19. April (9.15 Uhr), will sich das Schöffengericht auf die Betrugsfälle mit Bezug auf die Kreditkarten-Verkäufe konzentrieren.