Wildeshausen - Das Ehrenmitglied des Museumsvereins für die Dampfkornbranntweinbrennerei in Wildeshausen, Karl Schulze Temming-Hanhoff, sorgt sich um den Fortbestand des Vereins und die zukünftige öffentliche Zugänglichkeit der Kornbrennerei Kolloge. Temming-Hanhoff wirbt in einem offenen Brief an Landrat Karsten Harings um Unterstützung. Es könne nicht sein, dass einerseits mit einem Millionenbetrag ein Urgeschichtliches Zentrum (UZW) gefördert wird und Überlegungen für den aufwendigen Erhalt der Lohgerberei Beneke angestellt werden, dass aber andererseits ein intaktes Museum der Öffentlichkeit vorenthalten wird.
Wie berichtet, hat die Mitgliederversammlung des Museumsvereins kürzlich beschlossen, in einer außerordentlichen Versammlung die Auflösung des Vereins zur Abstimmung zu stellen. Dafür ist eine Dreiviertel-Mehrheit erforderlich. Das Brennereimuseum ist bereits geschlossen, den Mietvertrag hatte Karsten Kolloge gekündigt. Eine private Vermarktung der Brennerei ist laut Eigentümer nicht beabsichtigt. Hintergrund dieser Entwicklung sind unter anderem Unstimmigkeiten mit der Stadt, auch bezüglich der finanziellen Unterstützung. Der Verein fühlt sich von der Stadt im Stich gelassen. Die wiederum hat die Kritik zurückgewiesen.
Vetorecht im Verein
Nach Aussagen von Temming-Hanhoff haben Landkreis und Stadt Stimm- und Vetorecht im Verein. Beides sollte genutzt werden, um eine Vereinsauflösung zu verhindern. Ob das Vetorecht dafür geeignet ist, ist offen. Das Vetorecht waren Stadt und Landkreis eingeräumt worden, nachdem der Museumsverein vor Jahrzehnten erhebliche Zuschüsse für die Renovierung bzw. Sanierung der denkmalgeschützten Kornbrennerei erhalten hatte. Der Eigentümer schloss daraufhin mit dem Verein einen langfristigen Nutzungsvertrag. Das war in den 80er-Jahren. „Zweck des Vereins ist die Förderung des Denkmalschutzes. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Unterhaltung eines Museums in dem Gebäude der Kornbrennerei in Wildeshausen, um dadurch sicherzustellen, dass die Anlage erhalten bleibt. Zur Erfüllung dieses Zwecks ist mit der Erbengemeinschaft Kolloge ein Nutzungsvertrag abzuschließen“, heißt es in der Satzung.
Neuen Vertrag angehen
Aus diesem Satzungszweck ergibt sich für Karl Schulze Temming-Hanhoff die Verpflichtung, mit dem Eigentümer einen – wie auch immer gestalteten – neuen Nutzungsvertrag vorzubereiten und zum Abschluss zu bringen.
