Wildeshausen/Oldenburg - Es geht um Geld, aber vor allem geht es um Anerkennung: Ein Wildeshauser Schulhausmeister ist gemeinsam mit der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi vor das Arbeitsgericht Oldenburg gezogen – und hat den Prozess gewonnen. Das Urteil: Sein Arbeitgeber, die Stadt Wildeshausen, muss den gelernten Gas- und Wasserinstallateur nun nach Entgeltgruppe 7 des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TVöD) bezahlen anstatt wie bisher nach 5. Damit muss die Stadt auch anerkennen, dass er in seinem Berufsalltag mit erhöhten technischen Anforderungen umzugehen hat.
Der Hintergrund
2017 ist die neue Entgeltordnung des TVöD in Kraft getreten. Erstmals wurden darin Tätigkeitsmerkmale für die Berufsgruppe Schulhausmeister definiert. Daran mitgearbeitet hat auch der betroffene Schulhausmeister aus Wildeshausen. Bis Ende 2017 gab es die Möglichkeit, einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen, wenn die eigenen Tätigkeiten mit erhöhten technischen Anforderungen verbunden sind. Der Antrag des Wildeshauser Schulhausmeisters wurde jedoch von der Stadt abgelehnt. Auch ein weiterer Antrag im Folgejahr hatte keinen Erfolg. So blieb letztendlich nur die Klage.
„Das Problem ist, dass der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) Empfehlungen zur Gruppierung an die Kommunen rausgibt und diese sich meist daran halten“, sagt Heike Boldt von Verdi Bezirk Weser-Ems. „Wir haben den Eindruck, dass der KAV versucht, bestimmte Berufsgruppen in den Entgeltgruppen zu drücken, dass er die Tätigkeiten nicht anerkennt.“
Überzeugt davon, dass der Schulhausmeister die Anforderungen für Entgeltgruppe 7 erfüllt, war neben der Gewerkschaft auch das Arbeitsgericht. „Der Kläger ist für eine Schließanlage zuständig, bei der er verschiedenen Schlüsseln unterschiedliche Berechtigungen zuweisen muss. Zudem ist er für die Heizungs-, Lüftungs- und Alarmanlage zuständig“, heißt es von Seiten des Gerichts. Konkret erfülle er die Aufgaben: bedienen, überwachen und konfigurieren, wie es gefordert werde.
Größter Streitpunkt
Doch vor allem der Begriff Konfigurieren sei Streitpunkt vor Gericht gewesen. „Das Argument der Stadt war, dass der Schulhausmeister nicht programmiere“, heißt es beim Arbeitsgericht, „dann könne der Punkt allerdings auf keinen einzigen Hausmeister zutreffen.“ Beim Konfigurieren handele es sich stattdessen um die Anpassung der Bedürfnisse nach bestimmten Parametern.
109,93 Euro brutto mehr stehen dem Wildeshauser Schulhausmeister nach dem Urteil des Arbeitsgerichts monatlich zu. „Das klingt nicht viel, aber es geht eben bei der Höhergruppierung auch um die Anerkennung der Tätigkeiten“, sagt Heike Boldt. Rückwirkend muss die Stadt insgesamt 3741,48 Euro zahlen. Der Schulhausmeister und die Stadt wollten sich nicht zu dem Urteil äußern.
