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Wohnen in Wildeshausen Stadt ändert Bebauungspläne alter Siedlungen

Zweigeschossige Gebäude plus Staffelgeschoss in einer klassischen Einfamilienhaussiedlung: Das ist in Wildeshausen rund um den Haferweg (Bild) nicht mehr erlaubt.

Zweigeschossige Gebäude plus Staffelgeschoss in einer klassischen Einfamilienhaussiedlung: Das ist in Wildeshausen rund um den Haferweg (Bild) nicht mehr erlaubt.

Wildeshausen - Mit dem jüngsten Beschluss des Wildeshauser Stadtrates zu den Bebauungsplänen Nr. 4.3 „Bargloyer Straße/Düngstruper Straße“ und Nr. 12 „An der Visbeker Straße“ ist das Thema „Wohnklötze“ rund um den Haferweg vom Tisch. Als „Wohnklötze“ gelten zweigeschossige Gebäude plus Staffelgeschoss in einer klassischen Einfamilienhaussiedlung. Solch ein Gebäude war im vergangenen Jahr am Haferweg errichtet worden. Daraufhin hatten Anlieger eine Bürgerinitiative ins Leben gerufen und bei der Stadt Protest eingelegt, um weitere solcher Gebäude zu verhindern. Mit Erfolg. Kurzfristig erließ die Stadt eine Veränderungssperre und blockierte damit weitere Bauvorhaben. Nun wurde der geänderte Bebauungsplan beschlossen.

Bürgerinitiative zufrieden

„Wir sind ganz zufrieden mit den Änderungen und können damit leben“, erklärte der Sprecher der Bürgerinitiative, Hans Rüger, auf Anfrage. „Das Wichtigste war, dass nun keine Staffelgeschosse mehr entstehen und damit keine massiven Baukörper.“

Im alten Bebauungsplan 4.3 war lediglich eine Zweigeschossigkeit festgesetzt. Für Gebäude- und Traufhöhe sowie Dachneigung gab es keine Regelungen. Während die meisten Anwohner vor Jahrzehnten eingeschossige Häuser mit Sattel- oder Walmdach gebaut hatten, werden derzeit bei Neubauten die Möglichkeiten nicht selten maximal ausgereizt. Das ist auch in anderen alten Baugebieten in Wildeshausen zu beobachten. Der Investor am Haferweg hat mit dem zweigeschossigen Gebäude plus Satteldach nicht gegen die Vorschriften verstoßen. Das Gebäude ist 11,50 Meter hoch.

Neue Bauvorschriften

Nach dem geänderten B-Plan sind auf der südlichen Seite des Haferweges nun zwei Vollgeschosse, eine Firsthöhe von neun Meter, eine Traufhöhe von 6,5 Meter und eine Dachneigung von 15 bis 45 Grad erlaubt. Auf der nördlichen Seite sind zwei Vollgeschosse, zehn Meter Firsthöhe, 4,5 Meter Traufhöhe und ebenfalls 15 bis 45 Grad Dachneigung erlaubt.

Die Stadtverwaltung hat mehrere Straßenzüge des B-Plans 4.3 und des B-Plans 12.2 überarbeitet und neue Festsetzungen in den B-Plan geschrieben. Dazu gehören auch der Kornweg, Am Weizengrund/Bargloyer Straße, Bürgermeister-Schetter-Straße, Immenthun/Am Weizengrund/Gisbertzstraße und Visbeker Straße/Gisbertzstraße.

Stimmen aus dem Rat

Rainer Kolloge (UWG) begrüßte den Beschluss, weil er Mehrfamilienhäuser in alten Siedlungen ablehnt. Dadurch würde deren Charakter zerstört. „Wir sind in Wildeshausen an einem Scheitelpunkt angekommen und müssen uns die Frage stellen, ob die Stadt weiter wachsen soll“, sagte Kolloge. Er beantwortete seine eigene Frage mit „Nein – nur unwesentlich“. Er forderte für alle Einfamilienhaussiedlungen entsprechende Bauvorschriften wie jetzt am Haferweg. „Wildeshausen soll eine Stadt im Grünen bleiben“, so Kolloge.

Nicht auf grüne Wiese

Kreszentia Flauger (Die Linke) verfolgt einen anderen Ansatz. „Wir können Mehrfamilienhäuser nicht nur auf der grünen Wiese bauen.“ Deshalb müsse abgewogen werden zwischen den Bedürfnissen der Anwohner und der Notwendigkeit, Wohnraum schaffen zu müssen.

Karl Schulze Temming-Hanhoff (parteilos) kritisierte die Vorgehensweise der Stadt. Erst würden 2,5-geschossige Wohnhäuser in Wildeshausen zugelassen, dann gebe es eine Rolle rückwärts am Haferweg. Danach könne beobachtet werden, wie am „Kleinen Esch“ mehrgeschossige Häuser gebaut würden.

Bekanntlich arbeitet die Stadt Wildeshausen an einem Konzept, die Baugrundstücke in der Innenstadt mit mehrgeschossigen Gebäuden zu verdichten und nach außen hin weniger hohe Häuser zuzulassen.

Christoph Koopmeiners Redaktion Cloppenburg
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