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Erneuerbare Energien in der Gemeinde Großenkneten Windpark nahe Huntloser Moor geplant

Nahe des Huntloser Moores in der Gemeinde Großenkneten sollen fünf Windenergieanlagen gebaut werden. Derzeit laufen die Vorplanungen.

Nahe des Huntloser Moores in der Gemeinde Großenkneten sollen fünf Windenergieanlagen gebaut werden. Derzeit laufen die Vorplanungen.

DPA-Symbolbild: Klaus-Dietmar Gabbert

Großenkneten/Amelhausen - Die Firma Windwärts Energie GmbH in Hannover plant in der Gemeinde Großenkneten einen Windpark mit fünf Anlagen. Er soll in Amelhausen nahe des Huntloser Moores entstehen. Ein Bauantrag beim Landkreis Oldenburg liegt noch nicht vor. Es hat aber erste Gespräche mit der Kreisverwaltung gegeben, wie deren Sprecher Oliver Galeotti bestätigt. Auch der Gemeindeverwaltung in Großenkneten wurde das Projekt vorgestellt, wie Erster Gemeinderat Klaus Bigalke sagt. Die Gemeinde müsste gegebenenfalls den Flächennutzungsplan ändern. Nach Angaben von Windwärts Energie sollen die fünf Anlagen modernsten Typs eine Gesamtnennleistung von rund 30 Megawatt haben. Damit könnten in Zukunft rein rechnerisch 25 000 Haushalte mit Strom versorgt werden.

Pläne nicht offiziell

Bevor das Unternehmen einen Genehmigungsantrag stellt, müssen Unterlagen über die zu erwartenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vorgelegt werden. Dazu gehören unter anderem eine Bestandsaufnahme der vorkommenden Vogelarten und die Erfassung von Fledermauspopulationen.

Von den Plänen der Windwärts Energie GmbH weiß auch die Biologische Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems (BSH). Sie moniert, dass die Naturschutzverbände nicht sofort in die Planungen einbezogen worden sind, auch wenn sie noch nicht offiziell sind.

„Natürlich ist uns allen bewusst, dass die Windenergie ein wesentliches Element ist, um die Herausforderungen des Klimawandels und der Energiewende zu bewältigen“, betont BSH-Vorsitzender Prof. Dr. Rainer Buchwald. „Das bedeutet aber keinen Freifahrtschein bei der Standortwahl von Windenergieanlagen. Der Ausbau der Windenergie ist dringend notwendig, muss jedoch naturverträglich geschehen. Um Beeinträchtigungen von Pflanzen und Tieren sowie ihren Lebensräumen zu begrenzen, fordert auch das Umweltbundesamt, naturschutzfachlich besonders wertvolle Bereiche von Windenergieanlagen freizuhalten.“

Kritik am Kreis

Fragwürdig erscheint der BSH vor diesem Hintergrund die Haltung der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Oldenburg, der Firma Windwärts stillschweigend und trotz der schriftlichen Einwände der BSH die Betretung des Naturschutzgebietes (NSG) Huntloser Moor während der Brut- und Setzzeit zu erlauben, um dort Bestandsaufnahmen für den geplanten Windpark durchzuführen – obwohl es wenige Kilometer entfernt bereits Windkraftflächen gibt, die den Bereich um das Huntloser Moor als neuen Standort für Windenergie ausschließen sollen.

Verspätet informiert

Nach Aussage des Kreises wurden die anerkannten Naturschutzvereinigungen am Verfahren zur Befreiung von den Verboten der Verordnung über das Naturschutzgebiet Huntloser Moor beteiligt (Antrag auf Erlaubnis zum Betreten des NSG außerhalb der gekennzeichneten Wege). Die BSH habe hierzu eine Stellungnahme abgegeben. Die Kreisverwaltung habe versäumt, der BSH die Entscheidung zeitnah mitzuteilen, dies sei inzwischen jedoch erfolgt.

Christoph Koopmeiners Redaktion Cloppenburg
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