Ganderkesee /Lemwerder Im Windpark Sannauer Helmer herrscht weiter Flaute: Die Hoffnungen von drei Gesellschaften auf eine baldige Genehmigung ihrer Bauanträge im Ganderkeseer Teil des gemeindeübergreifenden Parks haben sich zerschlagen, nachdem am Donnerstag das Verwaltungsgericht Oldenburg zwei Klagen des Bundesamtes für Flugsicherung (BAF) stattgegeben hat.
Die Klagen richteten sich gegen den Landkreis Wesermarsch, der auf dem Gebiet der Gemeinde Lemwerder bereits mehrere Anlagen genehmigt hat, die teilweise auch schon in Betrieb sind. Diesseits der Kreisgrenze, aufseiten der Gemeinde Ganderkesee, hat der Landkreis Oldenburg bisher zwei Windräder genehmigt. Diese seien von der Oldenburger Gerichtsentscheidung nicht betroffen, sagte Torsten Stuhr vom Bauordnungsamt der Kreisverwaltung: „In beiden Fällen gab es positive Bescheide des Bundesamtes für Flugsicherung, daher sind diese Anlagen zulässig“, so Stuhr.
Für die weiteren zwölf Genehmigungsanträge bedeuten die Urteile vom Donnerstag indes eine neuerliche Verzögerung. Der Landkreis Oldenburg werde jetzt abwarten, ob es zu einem Berufungsverfahren kommt und – falls ja – wie dann die Entscheidung ausfällt.
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„Dann unterhalten wir uns 2022 wieder“, kommentierte Gerd Schütte von der „Windpark Fritzenberg GmbH & Co KG“ die für ihn und seine Mitinvestoren unbefriedigende Entwicklung.
Auch Carsten Schurwanz, Projektleiter des Anlagenbauers Siemens-Gamesa, bedauert die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts („sehr, sehr schade“), geht aber von einem Berufungsverfahren aus. Siemens-Gamesa plant insgesamt sechs Anlagen für die Windfarm Ganderkesee-Lemwerder GmbH, eine davon hat der Landkreis mit Zustimmung des BFA genehmigt. Der Bau habe mit der Vorbereitung inzwischen begonnen, sagte Schurwanz. Er geht von einer Inbetriebnahme bis Ende dieses Jahres aus.
Das BFA hatte gegen die geplanten Anlagen im Windpark Sannauer Helmer geklagt, weil diese den Betrieb der Funknavigationsanlage auf dem Bremer Flughafen stören würden. Über eine entsprechende gutachterliche Stellungnahme der Deutschen Flugsicherung GmbH hatte sich der Landkreis Wesermarsch jedoch hinweggesetzt und auf ein eigenes Sachverständigen-Gutachten verwiesen, demzufolge die Flugsicherungsanlagen durch die Windräder nicht gestört würden.
Das sieht das Verwaltungsgericht nun anders: Das BFA habe eine „verbindliche abschließende Regelung“ ausgesprochen, an die der Landkreis Wesermarsch gebunden gewesen sei. Die vom Landkreis Wesermarsch bereits erteilten Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen hat das Gericht aufgehoben.
Vor diesem Hintergrund hebt Ganderkesees Bürgermeisterin Alice Gerken die abwartende Position des Landkreises Oldenburg hervor: Dieser habe „bei den Anlagen, denen das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung nicht zugestimmt hat, keine Genehmigung erteilt. Diese Vorsicht hat sich als weitsichtig erwiesen.“