SANDKRUG Der Streit um die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung der TSG Hatten-Sandkrug geht in die nächste Runde.
Der ehemalige TSG-Sportwart Jürgen Lakeberg und sein Rechtsanwalt Volker Bruns hatten dem Vorstand um Jens Büsselmann einen Antrag auf die Einberufung einer solchen Versammlung vorgelegt, dazu eine Unterschriftenliste, auf der nach Lakebergs Angaben 403 Mitglieder der TSG namentlich diesen Antrag unterstützen. Weitere 230 Unterschriften lagen nach Lakebergs Angaben zu diesem Zeitpunkt bereits beim Oldenburger Registergericht vor.
Bruns und Lakeberg hatten dem Vorstand eine Frist bis zum 11. Oktober gesetzt, bis zu diesem Zeitpunkt sollte eine Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgen.
Einwilligung und Werberichtlinie
Ja, ich möchte den täglichen NWZonline-Newsletter erhalten. Meine E-Mailadresse wird ausschließlich für den Versand des Newsletters verwendet. Ich kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen, indem ich mich vom Newsletter abmelde (Hinweise zur Abmeldung sind in jeder E-Mail enthalten). Nähere Informationen zur Verarbeitung meiner Daten finde ich in der Datenschutzerklärung, die ich zur Kenntnis genommen habe.
In einem auf den 11. Oktober datierten Schreiben, das der NWZ vorliegt, erklärt Rechtsanwalt Dr. Christoph Schlüter, dem Antrag von Lakeberg könne nicht entsprochen werden. Schlüter hat nach eigenen Angaben die rechtliche Vertretung von Jens Büsselmann in dessen Funktion als Vorsitzender der TSG übernommen.
In einem dreiseitigen Begründungsschreiben zweifelt Schlüter unter anderem die Verwertbarkeit der Unterschriftenliste an, weil in mehreren Fällen ein- und dieselbe Person mehrere Unterschriften geleistet habe, ohne eine Vertretung deutlich zu machen. „Wir bitten Ihren Mandanten daher, in den Vertretungsfällen die entsprechenden Vollmachten nachzuweisen“, heißt es in der Begründung. Schließlich seien eine ganze Reihe von Personen nicht hinreichend individualisierbar, da der handschriftliche Eintrag nicht lesbar sei, auch könne der Unterschriftenliste kein Bezug auf die TSG Hatten-Sandkrug e.V. entnommen werden. „Der Manipulierbarkeit dieser Unterschriftenlisten ist Tür und Tor geöffnet“, schreibt Schlüter.
Das Schreiben endet mit der Anregung, entweder einen überarbeiteten Antrag vorzulegen, oder aber die Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung abzuwarten. Diese solle, so schreibt der Rechtsanwalt, am 17. Januar 2012 stattfinden.
Im Rahmen einer TSG-Vorstandssitzung am 22. September sei erörtert worden, dass die Mitgliederversammlung an diesem Tag stattfinden solle. Ein entsprechender Vorstandsbeschluss sollte laut Schlüter noch am Mittwoch, 12. Oktober, ergehen: „Herr Büsselmann wird sich jedenfalls für diesen Termin einsetzen und seinen Vorstandskollegen eine entsprechende Terminierung anempfehlen“, schreibt der Rechtsanwalt in seiner Begründung.
Noch am 6. Oktober hatte Büsselmann in einer Stellungnahme gegenüber der NWZ eine Mitgliederversammlung für Januar, aber ohne genauen Termin angekündigt.
Rechtsanwalt Volker Bruns war für eine Stellungnahme am Mittwoch nicht zu erreichen. Jürgen Lakeberg erklärte , er halte ausdrücklich an dem Minderheitenbegehren fest und werde notfalls in Absprache mit seinem Anwalt eine gerichtliche Klärung anstreben.