SANDKRUG Der Vorstand der TSG Hatten-Sandkrug lehnt die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ab. 418 Unterzeichner einer Unterschriftenliste verlangen die Einberufung dieser Versammlung (NWZ berichtete).
In einem mehrseitigen Schreiben an Volker Bruns, den Anwalt des Antragstellers und früheren TSG-Sportwartes Jürgen Lakeberg begründet Rechtsanwalt Dr. Christoph Schlüter die Ablehnung des Antrages.
Maßgeblich für die Ablehnung seien drei Gründe: Der in der Unterschriftenliste formulierte Tagesordnungspunkt zur Abwahl des Vorsitzenden Jens Büsselmann sei irreführend. Es werde nicht deutlich, ob es nur um die Abwahl von Büsselmann gehe, oder ob auch die Vorstandsmitglieder Willibald Kühling und Edith Ruge betroffen seien.
Einwilligung und Werberichtlinie
Ja, ich möchte den täglichen NWZonline-Newsletter erhalten. Meine E-Mailadresse wird ausschließlich für den Versand des Newsletters verwendet. Ich kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen, indem ich mich vom Newsletter abmelde (Hinweise zur Abmeldung sind in jeder E-Mail enthalten). Nähere Informationen zur Verarbeitung meiner Daten finde ich in der Datenschutzerklärung, die ich zur Kenntnis genommen habe.
Außerdem zweifelt Schlüter die Begründung für die Abwahl an. Die Büsselmann vorgeworfenen Entscheidungen habe der gesamte Vorstand getroffen. Schließlich rechne der Vorstand noch mit Anträgen auf Satzungsänderung, die laut Satzung vier Wochen vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingegangen sein müssten. Um eine Versammlung ordnungsgemäß vorbereiten zu können, so Schlüter, solle jetzt die Mitgliederversammlung am 25. Januar abgewartet werden.
Er und sein Anwalt hätten eine derartige Antwort erwartet und würden umgehend gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, erklärte Jürgen Lakeberg am Freitag. Die Einwände des Vorstandes seien unbegründet.
Lakeberg bezweifelt, dass bei einer regulären Mitgliederversammlung am 25. Januar eine Entscheidung fallen könne. Erfahrungsgemäß sei der Finanzbericht zu diesem Zeitpunkt nicht fertig, dementsprechend könnten auch die Kassenprüfer ihre Arbeit noch nicht erledigt haben.
Eine Entlastung des Vorstandes zu diesem Termin sei deshalb eigentlich ausgeschlossen: „Wir würden vor der gleichen Problematik stehen. Der Vorstand könnte die Versammlung absagen und niemand könnte etwas tun. Deshalb brauchen wir jetzt die außerordentliche Versammlung.“