Wildeshausen Die Stadtverwaltung hat am Donnerstagabend den einstimmigen Auftrag erhalten, neue Richtlinien zur Vergabe von Wohnbaugrundstücken in Wildeshausen vorzulegen. Im Ausschuss für Stadtplanung, Bau und Umwelt erläuterte Baudezernent Manfred Müller die aktuellen Richtlinien und ihre Schwächen, nachdem die CDU eine Überprüfung beantragt hatte.
In die Kritik gekommen waren die Richtlinien, nachdem kürzlich publik wurde, dass drei Bewerber falsche Angaben gemacht hatten, so ein Grundstück kaufen konnten und das darauf gebaute Haus noch nicht einmal selbst bezogen haben.
Die städtischen Grundstücke werden nach einem Punktesystem vergeben. Nach Aussagen von Meyer sind die Nachteile der Richtlinien, dass es keine Kontrolle der von den Interessenten gemachten Angaben gibt. Auch würden weder Anzahlungen noch Sicherheitsleistungen verlangt. Eingebaut seien auch keine Sanktionen für den Fall falscher Angaben. Zudem gebe es keine Regelungen fürs Nachrücken, wenn der Bewerber mit den meisten Punkten das Grundstück nicht nimmt. „Es ist absurd, dass ein Grundstück verlost wird, wenn der Bewerber mit den meisten Punkten das Angebot ausschlägt“, so Meyer. „Unsere Mitarbeiter halten sich aber strikt an die Richtlinie“, betonte er.
Einwilligung und Werberichtlinie
Ja, ich möchte den täglichen NWZonline-Newsletter erhalten. Meine E-Mailadresse wird ausschließlich für den Versand des Newsletters verwendet. Ich kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen, indem ich mich vom Newsletter abmelde (Hinweise zur Abmeldung sind in jeder E-Mail enthalten). Nähere Informationen zur Verarbeitung meiner Daten finde ich in der Datenschutzerklärung, die ich zur Kenntnis genommen habe.
Meyer hat sich in den Nachbargemeinden umgeschaut und festgestellt, dass es auch in Hude, Hatten, Dötlingen und Visbek Punktesysteme gibt, in Vechta hingegen nicht. Die Kriterien seien unterschiedlich. Manche vergäben Punkte für Kinder, bei Wohnsitz und Arbeitsplatz in der Gemeinde, wenn noch kein Eigentum vorhanden ist und wenn jemand sich ehrenamtlich engagiert. Einige Gemeinden verlangen auch Sicherheiten von den Käufern, einige haben auch Sanktionen bei Betrug eingebaut.
„Der Missbrauch muss abgestellt werden, sonst gibt es Unmut in der Bevölkerung“, meinte Bernhard Block (CDW). Deshalb müssten die neuen Wildeshauser Richtlinien Restriktionen und Sanktionen beinhalten.
Im jüngsten Baugebiet „Vor Bargloy“ konnten mittels der Vergaberichtlinien nicht alle 42 Grundstücke im ersten Anlauf verkauft werden, obwohl es mehr als 120 Bewerber gab. Die Vergaberichtlinien sehen kein Nachrückverfahren vor. Deshalb werden die restlichen 15 Grundstücke nun in einem zweiten Vergabeverfahren vergeben.
In Bargloy war es vorgekommen, dass sich Bewerber bei städtischen Ausschreibungen regelmäßig beworben hatten und so öfter zum Zuge kamen. Eine Familie war dadurch besonders aufgefallen.