Wildeshausen Die Stadt Wildeshausen beabsichtigt Wohnbauflächen bereitzustellen, um dem vorhandenen bzw. prognostizierten Bevölkerungszuwachs sowie dem damit verbundenen Wohnraumbedarf zu begegnen. Deshalb ist im Baugebiet „Vor Bargloy“ ein Investorenwettbewerb geplant. Der Verwaltungsausschuss hat die Stadtverwaltung beauftragt, für die Gersten- und Roggenstraße einen Wettbewerb auf den Weg zu bringen.
Es liegt ein Katalog mit den Bewertungskriterien und Wettbewerbsleistungen vor. Eine Jury aus Vertretern des Rates und der Verwaltung wird die Bewerber auswählen. Den Vorsitz soll ein externer Experte erhalten. Über den Verkauf der Grundstücke entscheidet letztlich der Stadtrat.
Zu den Kriterien des Investorenwettbewerbs gehören architektonische und städtebauliche Qualitäten, energetische und ökologische Qualitäten sowie Aspekte des sozialen Wohnungsbaus.
Einwilligung und Werberichtlinie
Ja, ich möchte den täglichen NWZonline-Newsletter erhalten. Meine E-Mailadresse wird ausschließlich für den Versand des Newsletters verwendet. Ich kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen, indem ich mich vom Newsletter abmelde (Hinweise zur Abmeldung sind in jeder E-Mail enthalten). Nähere Informationen zur Verarbeitung meiner Daten finde ich in der Datenschutzerklärung, die ich zur Kenntnis genommen habe.
Vorgesehen sind nördlich des Bargloyer Wegs je nach Fläche Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser sowie Mehrfamilienhäuser mit maximal zwei Vollgeschossen.
Die Bereitstellung von Wohnbauflächen für den weiteren Bevölkerungszuwachs bildet nach Darstellung der Stadtverwaltung eine Voraussetzung, um die Position der Stadt Wildeshausen als attraktiven Wirtschaftsstandort ausbauen zu können. In den vergangenen Jahren sei vor allem Bauland für die Errichtung von Einfamilien- und Doppelhäusern zur Verfügung gestellt. Aus der zweiten Fortschreibung der Wohnraumbedarfsprognose von 2019 gehe hervor, dass insbesondere auch die Anzahl der Ein- und Zwei-Personen-Haushalte in Zukunft weiter steigen und somit die bereits vorhandene Nachfrage nach kleineren Wohnungen zunehmen werde. Haushaltsgründer, junge Alte und Senioren bevorzugten den Geschosswohnungsbau allerdings mit sehr unterschiedlichen Ansprüchen. Um dieser erhöhten Nachfrage nachzukommen, bedürfe es der Erarbeitung und Umsetzung eines differenzierten, zielgruppenorientierten Baulandangebotes.
Die SPD-Fraktion hatte derweil beim Bürgermeister einen Antrag zur Ausweisung eines „Urbanen Gebietes“ ebenfalls in dem Baugebiet „Vor Bargloy“ eingereicht. Entsprechend der Wohnungsbedarfsprognose sollen im Bebauungsplan 54.2 Wohnungen mit unterschiedlichen Größen realisiert werden. Der Verwaltungsausschuss hat diesen Antrag erst einmal zur Kenntnis genommen.
Die Stadtverwaltung ist der Ansicht, dass sich ein „Urbanes Baugebiet“ nur bedingt für den B-Plan 54.2 eignet, weil angrenzend im Norden und Osten gewerbliche Nutzungen vorhanden sind. Auch im Westen des B-Plans 54.2 seien weitere Gewerbeflächen vorgesehen. Somit würde eine Wohnbebauung von Gewerbe mit entsprechenden Lärmemissionen umgeben sein. Zudem befinde sich ein Großteil der Flächen in diesem Bebauungsplangebiet nicht in städtischer Hand. Alternativ schlägt die Stadtverwaltung vor, im weiteren Verfahren beim etwas weiter westlich liegenden B-Plan 54.1 D zu prüfen, ob dort ein „Urbanes Baugebiet“ eingerichtet werden kann.