„Brookbäke wird bagatellisiert“, Nabu warnt vor multiresistenten Keimen

Ein Mann fällt in einen Graben und stirbt kurz darauf im Krankenhaus mit multiresistenten Keimen. Die genaue Todesursache bleibt ungeklärt, weil diese von der Klinik verschwiegen wird. (...) Vom Sturz in den Bach erleidet der Mann einen Nasenbein- und Jochbeinbruch. Daran stirbt man nicht. Aber der Klinik war bekannt, dass der Mann Träger des Keimes „Klebsiella pneumoniae“ war. Er wird mit drei weiteren schwerkranken Patienten in einem Zimmer der Intensivstation der Uniklinik in Frankfurt untergebracht. Seine Bettnachbarin, frisch nach einer Krebsoperation auf die Intensivstation gebracht, stirbt ebenfalls. Auch bei ihr wird nach dem Tod der multiresistente Keim festgestellt. (...)

Im NWZ-Bericht bezweifelt Landrat Harings die Angaben aus der aktuellen Greenpeace-Veröffentlichung über die multiresistenten Keime in der Brookbäke nicht, sie seien „unseres Erachtens seriös.“ Gleichzeitig sagt der Landrat, dass die Prüfung auf Keime wasserrechtlich nicht vorgesehen sei. Damit teilt der Landrat mit, dass er nicht die Verpflichtung hat, etwas zu veranlassen.

Aus dem Fazit eines Rechtsgutachtens zum Einsatz von Reserveantibiotika in der Massentierhaltung geht hervor, dass aus rechtlicher Sicht Deutschland zu einem Verbot des Einsatzes von Reserveantibiotika sowohl berechtigt als auch verpflichtet ist. Was würde denn der Landrat unternehmen, wenn er dieser Verpflichtung nachkommen würde? Würde er dann zu mindestens veranlassen, dass nur noch keimfreie Tiere von den Vertragsmästern in die Schlachtfabrik Geestland geliefert werden dürfen? Bei den Vertragsmästern befinden sich die Brutstätten der Keime.

Entscheidungskompetenz und Durchsetzungsvermögen, wie Helmut Schmidt bei der Hochwasserkatastrophe 1962 in Hamburg, ist hier gefragt.

Frank Poppe Wildeshausen