Oldenburg - Viele haben vorm Computer geflucht wie die Rohrspatzen, das Elster-Portal zum Teufel gewünscht und waren beim Ausfüllen der Grundsteuererklärung mit den Nerven am Ende. Andere haben sich bei Elster eingeloggt, ein paar Fragen beantwortet, hier und da Häkchen gesetzt und in einer Viertelstunde war die Sache zufriedenstellend abgehakt. Wieder andere sind die Grundsteuererklärung gar nicht erst angegangen, daran gescheitert oder haben den Termin verschwitzt. Am Dienstag ist nun jedenfalls die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung abgelaufen. Und für Oldenburg steht fest: Rund 20 Prozent der angeforderten Steuererklärungen fehlen noch.
Wie viele Grundsteuererklärungen mussten abgegeben werden ?
Die Grundsteuer gehört zu den sogenannten Realsteuern (auch Objektsteuern genannt) und knüpft allein an das Besteuerungsobjekt, also die wirtschaftliche Einheit, an, erklärt Julia Schütze vom Finanzamt Oldenburg. In ganz Niedersachsen seien es insgesamt ca. 3,6 Millionen neu zu bewertende Grundstücke. Beim Finanzamt Oldenburg sind 85 777 wirtschaftliche Einheiten betroffen.
Wie viele wurden abgegeben ?
Bislang sind bereits nahezu 68 569 Grundsteuererklärungen beim Finanzamt Oldenburg eingegangen. Dies entspricht einer Quote von 79,9 Prozent zum Ablauf der Meldefrist – eine Quote, mit der Oldenburg gar nicht schlecht dasteht, wie Julia Schütze gegenüber unserer Redaktion erklärt: „Damit liegt das Finanzamt Oldenburg über der landesweiten Eingangsquote. Es fehlen noch 20 Prozent der Erklärungen.“
Womit müssen Säumige jetzt rechnen ?
Wer es nicht geschafft hat, die Grundsteuererklärung pünktlich bis zum 31. Januar vollständig abzuliefern, muss nicht gleich mit Ärger rechnen. „Die Finanzämter werden von den ihnen zur Verfügung stehenden Durchsetzungs- und Zwangsmitteln keinesfalls über Gebühr oder unangemessen Gebrauch machen“, stellt Julia Schütze in Aussicht. In einem ersten Schritt werden Erinnerungsschreiben versandt.
Aber: Später könne das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen auch schätzen. Die Bürger sind also dazu aufgerufen, die Grundsteuererklärung jetzt zeitnah einzureichen.
Wie geht es jetzt weiter ?
Das Finanzamt stellt nun die Grundsteueräquivalenzbeträge zum Stichtag 1. Januar 2022 fest. Außerdem bekommen die Eigentümer den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag auf den 1. Januar 2025. Der Bescheid über den Grundsteuermessbetrag wird zudem an die Kommunen elektronisch weitergeleitet.
Die eigentliche Festsetzung der Grundsteuer, also die Erstellung der Grundsteuerbescheide, aus denen hervorgeht, was zukünftig bezahlt werden muss, erfolgt bis Ende 2024 durch die Kommunen. Schütze: „Diese setzen die Grundsteuer unter Einbeziehung des selbst ermittelten Hebesatzes fest und bestimmen damit die Höhe der Steuer ab dem 1. Januar 2025. Ab diesem Datum ist dann ausschließlich die neu festgesetzte Grundsteuer zu zahlen.“ Bis dahin wird die Grundsteuer auf Grundlage des Einheitswerts erhoben.
